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288 lines
2.3 KiB

BESCHLUSS
ZR
23
.
März
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Raebel
Kayser
Dr.
23
.
März
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
25
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
28
.
Juni
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Nichtzulassungsbeschwerde
wird
276.935,14
festgesetzt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
Satz
zulässig
§
Abs.
Satz
Abs.
.
hat
jedoch
Erfolg
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
.
Frage
steuerliche
Belastung
Aufdeckung
stiller
Reserven
überhaupt
Schaden
angesehen
werden
kann
Grundstück
bereits
"
latent
"
Steuerschuld
belastet
gewesen
ist
hat
Senat
bereits
Urteil
23
.
Oktober
IX
ZR
bejaht
.
weitere
Frage
Steuerberater
Vorwurf
gemacht
werden
kann
gemessen
objektiven
Rechtslage
richtiges
Konzept
entwickelt
bedenkt
Finanzamt
rechtsirrtümlich
anderen
Auffassung
kommen
könnte
stellt
.
Sichtweise
Finanzamts
war
Beklagten
bekannt
.
eigenen
Vorbringen
war
Anlass
Beklagten
Spätjahr
Konzept
entwickelten
absehbaren
Beendigung
Betriebsaufspaltung
Aufdeckung
stillen
Reserven
vermeiden
.
Insofern
hat
also
letztlich
erfolglos
versucht
Vorgaben
Finanzamts
aufzunehmen
.
Berufungsurteil
steht
Widerspruch
Rechtsprechung
Bundesfinanzhofs
Betriebsaufgabe
Sinne
§
Abs.
EStG
vorliegt
Betrieb
Ganzen
verpachtet
wird
Verpächter
Finanzamt
Überführung
Privatvermögen
erklärt
.
Rechtsprechung
liegt
zugrunde
Besitzunternehmer
Verpächter
Grundstück
nacheinander
verschiedene
Betriebsgesellschaften
vermietet
verpachtet
.
Streitfall
hat
hingegen
Besitzunternehmer
gewechselt
:
"
GmbH
"
hat
triebsgrundstück
zunächst
Eheleuten
.
so
Auffassung
Finanzamts
Kläger
eigen
macht
Einzelfirma
Klägers
so
Beklagten
anschließend
.
GmbH
Co
mbH
"
gemietet
.
Frage
Grundstück
lediglich
Werte
"
quoad
sortem
"
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
eingebracht
werden
dingliche
Rechtsänderung
steuerrechtlich
anzuerkennendes
Betriebsvermögen
werden
kann
muss
Senat
befassen
.
Voraussetzung
wäre
Betriebsgrundstück
maßgeblichen
Zeitpunkt
1
.
Januar
Teil
Gesellschaftsvermögens
.
GmbH
Co
mbH
"
behandelt
worden
wäre
.
ist
Tatsacheninstanzen
vorgetragen
.
Dr.
Dr.
Kayser
Raebel
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
28.06.2002