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116 lines
893 B

BESCHLUSS
ZR
6
.
April
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Kreft
Stodolkowitz
Dr.
Dr.
6
.
April
beschlossen
:
Revision
Beklagten
Urteil
1
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
18
.
März
wird
angenommen
.
Kosten
Revisionsverfahrens
werden
Beklagten
auferlegt
.
Streitwert
Revisionsinstanz
:
DM
.
Gründe
:
Sache
wirft
ungeklärte
Rechtsfragen
grundsätzlicher
Bedeutung
Rechtsmittel
hat
Ergebnis
Aussicht
Erfolg
.
Zutreffend
ist
Berufungsgericht
insbesondere
ausgegangen
Kläger
Söhnen
Beklagten
§
Abs.
Nr.
AnfG
.
Anspruch
Duldung
Zwangsvollstreckung
gesamte
Grundstück
hat
.
Ausführungen
Urteil
gelten
gleicher
Weise
Miteigentümer
Grundstück
insgesamt
veräußern
Weise
Miteigentumsanteil
schuldenden
Miteigentümers
untergeht
.
AnfG
8
.
Aufl
.
Anm
.
.
Auch
übrigen
läßt
Berufungsurteil
Rechtsfehler
erkennen
.
Paulusch
Kreft
Zugehör