BESCHLUSS ZR 6 . April Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Kreft Stodolkowitz Dr. Dr. 6 . April beschlossen : Revision Beklagten Urteil 1 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 18 . März wird angenommen . Kosten Revisionsverfahrens werden Beklagten auferlegt . Streitwert Revisionsinstanz : DM . Gründe : Sache wirft ungeklärte Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung Rechtsmittel hat Ergebnis Aussicht Erfolg . Zutreffend ist Berufungsgericht insbesondere ausgegangen Kläger Söhnen Beklagten § Abs. Nr. AnfG . Anspruch Duldung Zwangsvollstreckung gesamte Grundstück hat . Ausführungen Urteil gelten gleicher Weise Miteigentümer Grundstück insgesamt veräußern Weise Miteigentumsanteil schuldenden Miteigentümers untergeht . AnfG 8 . Aufl . Anm . . Auch übrigen läßt Berufungsurteil Rechtsfehler erkennen . Paulusch Kreft Zugehör