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1112 lines
9.4 KiB

BESCHLUSS
ZB
15
November
Insolvenzverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsO
;
§
Rechtsbeschwerdeverfahren
erstmals
gestellter
Vollstreckungsschutzantrag
ist
unbeachtlich
.
Beschluss
15
November
IX
ZB
AG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
15
November
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
weiteren
Beteiligten
wird
Beschluss
3
.
Zivilkammer
Landgerichts
21
.
März
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Nachteil
entschieden
worden
ist
.
sofortige
Beschwerde
Schuldners
Beschluss
Amtsgerichts
4
.
Februar
wird
insgesamt
zurückgewiesen
.
Kosten
trägt
Schuldner
.
Gegenstandswert
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Beschluss
30
.
September
eröffnete
Amtsgericht
Eigenantrag
Insolvenzverfahren
Vermögen
Schuldners
bestellte
weiteren
Beteiligten
Insolvenzverwalter
.
Schuldner
selbständiger
Unternehmer
Autohaus
betrieb
bezieht
privaten
Lebensversicherung
monatliche
Berufsunfähigkeitsrente
.
Antrag
Schuldners
Rente
pfandfrei
stellen
Beteiligten
einbehaltene
Beträge
auszubezahlen
hat
Amtsgericht
Insolvenzgericht
zurückgewiesen
.
sofortige
Beschwerde
Schuldners
hat
Landgericht
Rente
pfandfrei
gestellt
jedoch
weitergehenden
Antrag
Auszahlung
einbehaltenen
Beträge
zurückgewiesen
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
begehrt
Beteiligte
Rente
Insolvenzbeschlag
unterwerfen
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
Satz
Nr.
auch
Übrigen
zulässig
§
Abs.
Satz
.
hat
auch
Sache
Erfolg
.
1
.
Arbeitseinkommen
kann
Verweisung
§
Abs.
Satz
InsO
§
§
entnehmen
ist
nur
Höhe
pfändbaren
Teils
Insolvenzmasse
gezogen
werden
.
Entscheidung
Streitfällen
Reichweite
Pfändbarkeit
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO
Insolvenzgericht
besonderem
Vollstreckungsgericht
vorbehalten
.
richtet
Rechtsmittelzug
Fällen
Insolvenzordnung
allgemeinen
vollstreckungsrechtlichen
Vorschriften
.
Rechtsbeschwerde
ist
zulässig
Beschwerdegericht
Entscheidung
sofortige
Beschwerde
Schuldners
§
zugelassen
wurde
.
5
.
April
IX
ZB
78
;
.
12
.
Januar
IX
ZB
.
Beteiligte
ist
Insolvenzverwalter
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO
beschwerdebefugt
.
2
.
Landgericht
hat
gemeint
privaten
Lebensversicherung
beruhende
Renten
ehemaliger
Freiberufler
Selbständiger
seien
Einklang
Entscheidung
Bundesfinanzhofs
Arbeitseinkommen
Sinne
§
Abs.
lit
.
qualifizieren
.
sei
auch
Lichte
Gesetzesinitiative
Bundesregierung
Grund
ersichtlich
Berufsunfähigkeits(zusatz)rente
ehemaligen
Arbeitnehmers
Pfändungsschutz
genieße
privaten
Lebensversicherung
herrührende
Berufsunfähigkeitsrente
ehemaligen
Selbständigen
uneingeschränkt
pfändbar
sei
.
3
.
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
Rentenbezüge
Arbeitseinkommen
Sinne
§
Abs.
lit
.
anzusehen
sind
denkbaren
Pfändungsschutzes
vollem
Umfang
Insolvenzbeschlag
unterliegen
§
Abs.
Satz
InsO
.
Grundsatz
§
InsO
gesamte
Vermögen
Schuldners
Insolvenzmasse
fällt
findet
§
InsO
Einschränkung
.
Gegenstände
Zwangsvollstreckung
ausgesetzt
sind
gehören
§
Abs.
Satz
InsO
Insolvenzmasse
.
unterwirft
Abs.
Satz
InsO
Arbeitseinkommen
nur
Grenzen
Pfändbarkeit
Insolvenzbeschlag
so
gemäß
§
§
unpfändbare
Teil
Arbeitseinkommens
Bestandteil
Insolvenzmasse
wird
.
Wäre
Schuldner
bezogene
Rente
Arbeitseinkommen
qualifizieren
könnte
Insolvenzmasse
Rücksicht
etwaigen
Pfändungsschutz
verringern
.
Rechtsprechung
Schrifttum
wird
streitentscheidende
Frage
private
Versicherungsrenten
Fall
selbständig
freiberuflich
tätig
gewesenen
Personen
Abs.
lit
.
Arbeitseinkommen
darstellen
Einordnung
Pfändungsschutz
zukommt
kontrovers
beurteilt
.
Überwiegend
wird
angenommen
Versorgungsrenten
Versicherungsnehmern
selbständigen
Beruf
ausgeübt
haben
Arbeitseinkommen
Sinne
§
Abs.
lit
.
verstehen
sind
OLG
;
Frankfurt/Oder
;
;
Stöber
Forderungspfändung
.
Aufl
.
.
;
3
.
Aufl
.
§
.
;
5
.
Aufl
.
.
13
;
65
.
Aufl
.
§
.
14
;
Thomas/Putzo/Hüßtege
28
.
Aufl
.
.
9
;
2
.
Aufl
.
§
.
17
;
Walker
Vollstreckung
vorläufiger
Rechtsschutz
3
.
Aufl
.
§
.
;
Berner
Rpfleger
.
auch
Rechtsbeschwerdeerwiderung
vertretenen
Gegenansicht
Beschäftigungsstatus
Versicherungsnehmers
nachrangig
ansieht
sozialen
Erwägungen
Versorgungscharakter
Leistungen
Vordergrund
rückt
sind
auch
Versicherungsrenten
früherer
Freiberufler
§
Abs.
lit
.
genannten
Bezügen
gleichzustellen
22
.
Aufl
.
§
.
;
Wieczorek/Lüke
3
.
Aufl
.
.
;
Lohnpfändung
Lohnabtretung
.
;
Bock/Speck
Einkommenspfändung
S.
;
Lohnpfändungsrecht
3
.
Aufl
.
S.
;
Gleichenstein
.
Senat
schließt
zuerst
genannten
Auffassung
.
Wortlaut
Systematik
§
bringen
zweifelsfrei
Ausdruck
nur
Versicherungsverträgen
beruhende
Rentenbezüge
Beamten
Arbeitnehmern
§
Abs.
lit
.
einschränkenden
Voraussetzungen
pfändbaren
Arbeitseinkommen
gleichgestellt
sind
.
Pfändungsschutz
sieht
§
Abs.
Maßgabe
nur
Arbeitseinkommen
.
gehören
Legaldefinition
§
Abs.
einmal
Versorgungsbezüge
Beamten
anderen
Dienstlöhne
Ruhegelder
ähnliche
Ausscheiden
Arbeitsverhältnis
gewährte
fortlaufende
Einkünfte
ferner
Hinterbliebenenbezüge
schließlich
sonstige
Vergütungen
Dienstleistungen
Art
Erwerbstätigkeit
Schuldners
vollständig
wesentlichen
Teil
Anspruch
nehmen
.
aktiven
Einkünften
Beamten
Arbeitnehmer
erstreckt
§
Abs.
Pfändungsschutz
Versorgungsbezüge
Ruhegelder
je
Status
Versorgungsberechtigten
Dienstherrn
Arbeitgeber
gerichtet
sind
.
Versorgungsrenten
werden
Pfändungsschutz
folgerichtig
nur
erfasst
früheren
Arbeitsverhältnis
beruhen
Hk-ZPO/Kemper
aaO
.
.
Zwar
erstreckt
Abs.
letzter
Halbsatz
Pfändungsschutz
gewisse
wiederkehrende
Vergütungen
selbständigen
Beruf
ausübender
Personen
vgl.
etwa
.
Selbständige
rechtlichen
Status
Dienstherrn
noch
Arbeitgeber
Rentenansprüche
erwerben
können
ist
Gunsten
Rahmen
§
Abs.
Pfändungsschutz
Renten
vornherein
Raum
.
Mithin
ist
rechtssystematisch
gerechtfertigt
"
Arbeitseinkommen
"
engeren
Sinn
nur
Einkünfte
Beamten
Arbeitnehmer
bezeichnen
mas/Putzo/Hüßtege
aaO
.
jeweils
Anfang
.
Anknüpfung
Schutzzweck
§
Abs.
sorgungsbezüge
Beamten
Ruhegelder
Arbeitnehmer
Arbeitseinkommen
zuordnet
gewährt
§
Abs.
lit
.
abhängig
Beschäftigten
versicherungsrechtliche
Altersvorsorge
Angehörigen
begründet
haben
ebenfalls
Vollstreckungsschutz
.
Arbeitnehmer
betrieblichen
Ruhegeldes
Ergänzung
Versicherungsleistungen
bezieht
soll
gleicher
Weise
Gläubigerzugriff
geschützt
sein
Schuldner
etwa
Betriebsrente
ausreichende
arbeitsrechtliche
Versorgungsbezüge
verfügt
.
Schutz
Vorschrift
fallen
eindeutigen
Sinnzusammenhang
ausschließlich
privaten
Renten
Ruhegehalt
Hinterbliebenenversorgung
Art
§
Abs.
ersetzen
.
§
Abs.
lediglich
Renten
Ruhegelder
abhängigen
Beschäftigungsverhältnis
schützt
muss
Rahmen
§
Abs.
lit
.
Versicherungsleistungen
handeln
Ausscheidens
Arbeitsverhältnis
begründet
werden
aaO
;
Stöber
aaO
;
Thomas/Putzo/Hüßtege
aaO
.
9
;
Hk-ZPO/Kemper
aaO
.
;
Berner
aaO
.
Hintergrund
können
nur
Versicherungsrenten
Personen
Abschluss
Versicherungsvertrages
Beamte
Arbeitnehmer
waren
arbeitnehmerähnlichen
Beschäftigungsverhältnis
standen
Arbeitseinkommen
gleichgestellt
werden
OLG
.
Fortlaufende
Renteneinkünfte
freiberuflich
überhaupt
berufstätig
gewesener
Personen
sind
Arbeitseinkommen
Sinne
§
Abs.
lit
.
.
Einführung
nunmehr
privaten
Altersrenten
beruflich
selbständiger
Personen
Pfändungsschutz
zuerkennenden
vorliegend
bereits
zugeschnittenen
Sachvortrags
Schuldners
unanwendbaren
§
851c
Gesetz
Pfändungsschutz
Altersvorsorge
26
.
März
.
S.
hat
Gesetzgeber
Ausdruck
gebracht
BT-Drucks
.
S.
Altersrenten
Personenkreises
Regelungsinhalt
§
Abs.
lit
.
Arbeitseinkommen
bilden
Vorschrift
Pfändungsschutz
genießen
.
Schuldner
Selbständigem
erworbenen
Rentenansprüche
sind
folglich
§
Abs.
lit
.
geschützt
.
rechtliche
Würdigung
steht
Einklang
Gleichheitsgrundsatz
Art
.
Abs.
GG
Verbindung
Art
.
Abs.
GG
folgenden
Sozialstaatsprinzip
.
§
Abs.
lit
.
verbundene
Ungleichbehandlung
Selbständigen
Verhältnis
Personen
Beamte
Arbeitnehmer
berufstätig
gewesen
sind
beruht
Ansehung
Art
.
Abs.
GG
gerechtfertigten
sozialpolitischen
Erwägung
Pfändungsschutz
nur
abhängig
Beschäftigten
gewähren
.
Zwar
mag
Gesetzgeber
Zusammenhang
Einführung
§
Ausdruck
gebracht
hat
Überlegung
Selbständigen
gehobenen
sozialen
Stellung
höhere
Verantwortlichkeit
Mündigkeit
zukomme
genommen
mehr
allein
geeignet
sein
unterschiedliche
Behandlung
rechtfertigen
BT-Drucks
S.
.
Immerhin
sprechen
Übereinstimmung
Bundesfinanzhof
.
12
.
Juni
Pfändung
Kapitallebensversicherung
befasst
Auffassung
Beschwerdegerichts
Pfändbarkeit
privaten
Altersversorgung
Selbständiger
geäußert
hat
Reihe
weiterer
Gesichtspunkte
Verfassungsmäßigkeit
bisherigen
gesetzlichen
Regelung
:
Einmal
erscheinen
Selbständige
auch
heute
noch
geringerem
Maße
schutzbedürftig
Ausübung
Tätigkeit
regelmäßig
verknüpften
höheren
Erwerbschancen
auch
weitergehende
vollstreckungsrechtliche
Inanspruchnahme
nahelegen
.
steht
Selbständigen
Eintritt
gesetzliche
Rentenversicherung
Pfändungsschutz
ausgestattete
§
Abs.
Versorgungsbezüge
vgl.
.
25
.
August
erwerben
.
Gesetzgeber
ist
gehalten
zulässige
eigenverantwortliche
Gestaltung
Altersvorsorge
vollstreckungsrechtlich
gleich
behandeln
.
4
.
Vorliegend
bedarf
bereits
verfahrensrechtlichen
Gründen
Prüfung
§
Verweisung
§
InsO
eröffneten
Insolvenzverfahren
anwendbar
ist
vgl.
MünchKommInsO/Ganter
2
.
Aufl
.
.
weiteren
Nachweisen
.
.
Schuldner
hat
erstmals
Rechtsbeschwerdeverfahren
§
berufen
.
Vollstreckungsschutz
nur
Antrag
Schuldners
gewährt
wird
haben
Vorinstanzen
Frage
befasst
auch
Feststellungen
getroffen
.
Rechtsbeschwerdeverfahren
kann
Antrag
tatsächlicher
Feststellungen
Vordergerichte
wirksam
nachgeholt
werden
;
Hk-InsO/Kirchhof
aaO
.
19
;
MünchKommInsO/Ganter
aaO
.
.
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung