BESCHLUSS ZB 15 November Insolvenzverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja InsO ; § Rechtsbeschwerdeverfahren erstmals gestellter Vollstreckungsschutzantrag ist unbeachtlich . Beschluss 15 November IX ZB AG IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Prof. Dr. 15 November beschlossen : Rechtsbeschwerde weiteren Beteiligten wird Beschluss 3 . Zivilkammer Landgerichts 21 . März Kostenpunkt insoweit aufgehoben Nachteil entschieden worden ist . sofortige Beschwerde Schuldners Beschluss Amtsgerichts 4 . Februar wird insgesamt zurückgewiesen . Kosten trägt Schuldner . Gegenstandswert wird € festgesetzt . Gründe : Beschluss 30 . September eröffnete Amtsgericht Eigenantrag Insolvenzverfahren Vermögen Schuldners bestellte weiteren Beteiligten Insolvenzverwalter . Schuldner selbständiger Unternehmer Autohaus betrieb bezieht privaten Lebensversicherung monatliche Berufsunfähigkeitsrente € . Antrag Schuldners Rente pfandfrei stellen Beteiligten einbehaltene Beträge auszubezahlen hat Amtsgericht Insolvenzgericht zurückgewiesen . sofortige Beschwerde Schuldners hat Landgericht Rente pfandfrei gestellt jedoch weitergehenden Antrag Auszahlung einbehaltenen Beträge zurückgewiesen . zugelassenen Rechtsbeschwerde begehrt Beteiligte Rente Insolvenzbeschlag unterwerfen . II . Rechtsbeschwerde ist statthaft § Abs. Satz Nr. auch Übrigen zulässig § Abs. Satz . hat auch Sache Erfolg . 1 . Arbeitseinkommen kann Verweisung § Abs. Satz InsO § § entnehmen ist nur Höhe pfändbaren Teils Insolvenzmasse gezogen werden . Entscheidung Streitfällen Reichweite Pfändbarkeit ist gemäß § Abs. Satz InsO Insolvenzgericht besonderem Vollstreckungsgericht vorbehalten . richtet Rechtsmittelzug Fällen Insolvenzordnung allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften . Rechtsbeschwerde ist zulässig Beschwerdegericht Entscheidung sofortige Beschwerde Schuldners § zugelassen wurde . 5 . April IX ZB 78 ; . 12 . Januar IX ZB . Beteiligte ist Insolvenzverwalter gemäß § Abs. Satz InsO beschwerdebefugt . 2 . Landgericht hat gemeint privaten Lebensversicherung beruhende Renten ehemaliger Freiberufler Selbständiger seien Einklang Entscheidung Bundesfinanzhofs Arbeitseinkommen Sinne § Abs. lit . qualifizieren . sei auch Lichte Gesetzesinitiative Bundesregierung Grund ersichtlich Berufsunfähigkeits(zusatz)rente ehemaligen Arbeitnehmers Pfändungsschutz genieße privaten Lebensversicherung herrührende Berufsunfähigkeitsrente ehemaligen Selbständigen uneingeschränkt pfändbar sei . 3 . Rechtsbeschwerde ist begründet Rentenbezüge Arbeitseinkommen Sinne § Abs. lit . anzusehen sind denkbaren Pfändungsschutzes vollem Umfang Insolvenzbeschlag unterliegen § Abs. Satz InsO . Grundsatz § InsO gesamte Vermögen Schuldners Insolvenzmasse fällt findet § InsO Einschränkung . Gegenstände Zwangsvollstreckung ausgesetzt sind gehören § Abs. Satz InsO Insolvenzmasse . unterwirft Abs. Satz InsO Arbeitseinkommen nur Grenzen Pfändbarkeit Insolvenzbeschlag so gemäß § § unpfändbare Teil Arbeitseinkommens Bestandteil Insolvenzmasse wird . Wäre Schuldner bezogene Rente Arbeitseinkommen qualifizieren könnte Insolvenzmasse Rücksicht etwaigen Pfändungsschutz verringern . Rechtsprechung Schrifttum wird streitentscheidende Frage private Versicherungsrenten Fall selbständig freiberuflich tätig gewesenen Personen Abs. lit . Arbeitseinkommen darstellen Einordnung Pfändungsschutz zukommt kontrovers beurteilt . Überwiegend wird angenommen Versorgungsrenten Versicherungsnehmern selbständigen Beruf ausgeübt haben Arbeitseinkommen Sinne § Abs. lit . verstehen sind OLG ; Frankfurt/Oder ; ; Stöber Forderungspfändung . Aufl . . ; 3 . Aufl . § . ; 5 . Aufl . . 13 ; 65 . Aufl . § . 14 ; Thomas/Putzo/Hüßtege 28 . Aufl . . 9 ; 2 . Aufl . § . 17 ; Walker Vollstreckung vorläufiger Rechtsschutz 3 . Aufl . § . ; Berner Rpfleger . auch Rechtsbeschwerdeerwiderung vertretenen Gegenansicht Beschäftigungsstatus Versicherungsnehmers nachrangig ansieht sozialen Erwägungen Versorgungscharakter Leistungen Vordergrund rückt sind auch Versicherungsrenten früherer Freiberufler § Abs. lit . genannten Bezügen gleichzustellen 22 . Aufl . § . ; Wieczorek/Lüke 3 . Aufl . . ; Lohnpfändung Lohnabtretung . ; Bock/Speck Einkommenspfändung S. ; Lohnpfändungsrecht 3 . Aufl . S. ; Gleichenstein . Senat schließt zuerst genannten Auffassung . Wortlaut Systematik § bringen zweifelsfrei Ausdruck nur Versicherungsverträgen beruhende Rentenbezüge Beamten Arbeitnehmern § Abs. lit . einschränkenden Voraussetzungen pfändbaren Arbeitseinkommen gleichgestellt sind . Pfändungsschutz sieht § Abs. Maßgabe nur Arbeitseinkommen . gehören Legaldefinition § Abs. einmal Versorgungsbezüge Beamten anderen Dienstlöhne Ruhegelder ähnliche Ausscheiden Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünfte ferner Hinterbliebenenbezüge schließlich sonstige Vergütungen Dienstleistungen Art Erwerbstätigkeit Schuldners vollständig wesentlichen Teil Anspruch nehmen . aktiven Einkünften Beamten Arbeitnehmer erstreckt § Abs. Pfändungsschutz Versorgungsbezüge Ruhegelder je Status Versorgungsberechtigten Dienstherrn Arbeitgeber gerichtet sind . Versorgungsrenten werden Pfändungsschutz folgerichtig nur erfasst früheren Arbeitsverhältnis beruhen Hk-ZPO/Kemper aaO . . Zwar erstreckt Abs. letzter Halbsatz Pfändungsschutz gewisse wiederkehrende Vergütungen selbständigen Beruf ausübender Personen vgl. etwa . Selbständige rechtlichen Status Dienstherrn noch Arbeitgeber Rentenansprüche erwerben können ist Gunsten Rahmen § Abs. Pfändungsschutz Renten vornherein Raum . Mithin ist rechtssystematisch gerechtfertigt " Arbeitseinkommen " engeren Sinn nur Einkünfte Beamten Arbeitnehmer bezeichnen mas/Putzo/Hüßtege aaO . jeweils Anfang . Anknüpfung Schutzzweck § Abs. sorgungsbezüge Beamten Ruhegelder Arbeitnehmer Arbeitseinkommen zuordnet gewährt § Abs. lit . abhängig Beschäftigten versicherungsrechtliche Altersvorsorge Angehörigen begründet haben ebenfalls Vollstreckungsschutz . Arbeitnehmer betrieblichen Ruhegeldes Ergänzung Versicherungsleistungen bezieht soll gleicher Weise Gläubigerzugriff geschützt sein Schuldner etwa Betriebsrente ausreichende arbeitsrechtliche Versorgungsbezüge verfügt . Schutz Vorschrift fallen eindeutigen Sinnzusammenhang ausschließlich privaten Renten Ruhegehalt Hinterbliebenenversorgung Art § Abs. ersetzen . § Abs. lediglich Renten Ruhegelder abhängigen Beschäftigungsverhältnis schützt muss Rahmen § Abs. lit . Versicherungsleistungen handeln Ausscheidens Arbeitsverhältnis begründet werden aaO ; Stöber aaO ; Thomas/Putzo/Hüßtege aaO . 9 ; Hk-ZPO/Kemper aaO . ; Berner aaO . Hintergrund können nur Versicherungsrenten Personen Abschluss Versicherungsvertrages Beamte Arbeitnehmer waren arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis standen Arbeitseinkommen gleichgestellt werden OLG . Fortlaufende Renteneinkünfte freiberuflich überhaupt berufstätig gewesener Personen sind Arbeitseinkommen Sinne § Abs. lit . . Einführung nunmehr privaten Altersrenten beruflich selbständiger Personen Pfändungsschutz zuerkennenden vorliegend bereits zugeschnittenen Sachvortrags Schuldners unanwendbaren § 851c Gesetz Pfändungsschutz Altersvorsorge 26 . März . S. hat Gesetzgeber Ausdruck gebracht BT-Drucks . S. Altersrenten Personenkreises Regelungsinhalt § Abs. lit . Arbeitseinkommen bilden Vorschrift Pfändungsschutz genießen . Schuldner Selbständigem erworbenen Rentenansprüche sind folglich § Abs. lit . geschützt . rechtliche Würdigung steht Einklang Gleichheitsgrundsatz Art . Abs. GG Verbindung Art . Abs. GG folgenden Sozialstaatsprinzip . § Abs. lit . verbundene Ungleichbehandlung Selbständigen Verhältnis Personen Beamte Arbeitnehmer berufstätig gewesen sind beruht Ansehung Art . Abs. GG gerechtfertigten sozialpolitischen Erwägung Pfändungsschutz nur abhängig Beschäftigten gewähren . Zwar mag Gesetzgeber Zusammenhang Einführung § Ausdruck gebracht hat Überlegung Selbständigen gehobenen sozialen Stellung höhere Verantwortlichkeit Mündigkeit zukomme genommen mehr allein geeignet sein unterschiedliche Behandlung rechtfertigen BT-Drucks S. . Immerhin sprechen Übereinstimmung Bundesfinanzhof . 12 . Juni Pfändung Kapitallebensversicherung befasst Auffassung Beschwerdegerichts Pfändbarkeit privaten Altersversorgung Selbständiger geäußert hat Reihe weiterer Gesichtspunkte Verfassungsmäßigkeit bisherigen gesetzlichen Regelung : Einmal erscheinen Selbständige auch heute noch geringerem Maße schutzbedürftig Ausübung Tätigkeit regelmäßig verknüpften höheren Erwerbschancen auch weitergehende vollstreckungsrechtliche Inanspruchnahme nahelegen . steht Selbständigen Eintritt gesetzliche Rentenversicherung Pfändungsschutz ausgestattete § Abs. Versorgungsbezüge vgl. . 25 . August erwerben . Gesetzgeber ist gehalten zulässige eigenverantwortliche Gestaltung Altersvorsorge vollstreckungsrechtlich gleich behandeln . 4 . Vorliegend bedarf bereits verfahrensrechtlichen Gründen Prüfung § Verweisung § InsO eröffneten Insolvenzverfahren anwendbar ist vgl. MünchKommInsO/Ganter 2 . Aufl . . weiteren Nachweisen . . Schuldner hat erstmals Rechtsbeschwerdeverfahren § berufen . Vollstreckungsschutz nur Antrag Schuldners gewährt wird haben Vorinstanzen Frage befasst auch Feststellungen getroffen . Rechtsbeschwerdeverfahren kann Antrag tatsächlicher Feststellungen Vordergerichte wirksam nachgeholt werden ; Hk-InsO/Kirchhof aaO . 19 ; MünchKommInsO/Ganter aaO . . Dr. Dr. Prof. Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung