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325 lines
2.7 KiB

BESCHLUSS
ZB
18
.
Dezember
Insolvenzverfahren
Nachschlagewerk
:
:
ja
InsO
§
Abs.
Satz
Insolvenzverwalter
steht
Entscheidung
Insolvenzgerichts
gemäß
§
Abs.
InsO
Bestellung
Treuhänder
Treuhändervergütung
.
Beschluß
18
.
Dezember
IX
ZB
AG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Dr.
Dr.
Kayser
18
.
Dezember
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluß
7
.
Zivilkammer
Landgerichts
10
.
Februar
wird
Kosten
weiteren
Beteiligten
unzulässig
verworfen
.
:
Gründe
:
weitere
Beteiligte
masselosen
Insolvenzverfahren
Vermögen
Schuldners
Insolvenzverwalter
bestellt
ist
hat
beantragt
§
InsO
.
V.m
.
Abs.
InsVV
erste
Jahr
Wohlverhaltensphase
Vergütung
Treuhänder
Staatskasse
gewähren
.
Vorinstanzen
haben
Antrag
zurückgewiesen
weitere
Beteiligte
Treuhänder
bestellt
sei
.
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Begehren
Begründung
Insolvenzverwalter
stehe
bereits
Entscheidung
Insolvenzgerichts
gemäß
Abs.
InsO
Bestellung
Treuhänder
Treuhändervergütung
.
II
.
statthafte
Rechtsbeschwerde
ist
unzulässig
Fälle
§
Abs.
vorliegt
.
1
.
weitere
Beteiligte
beansprucht
beantragte
Treuhändervergütung
Staatskasse
vgl.
§
Abs.
.
V.m
.
§
Abs.
InsO
.
ist
erforderlich
Kosten
Verfahrens
§
InsO
gestundet
sind
Stundung
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO
Verfahrensabschnitt
besonders
erfolgt
.
Rechtsbeschwerde
Bezug
genommenen
Beschluß
Insolvenzgerichts
20
.
Dezember
ist
Schuldner
bislang
nur
"
Insolvenzverfahren
"
Stundung
Verfahrenskosten
bewilligt
worden
.
Verfahrensabschnitt
ist
Restschuldbefreiungsverfahren
§
§
InsO
besonderen
Verfahrensabschnitt
bildet
unterscheiden
vgl.
.
25
.
September
.
Stundung
Verfahrenskosten
Verfahrensabschnitts
kann
Treuhänder
Vergütung
Auslagen
Anspruch
Staatskasse
zustehen
.
fehlt
Entscheidungserheblichkeit
Rechtsbeschwerde
grundsätzlich
angesehenen
Rechtsfrage
.
2
.
übrigen
ergibt
Beantwortung
formulierten
Rechtsfrage
unmittelbar
Gesetz
bedarf
auch
höchstrichterlichen
Klärung
.
§
Abs.
Satz
InsO
knüpft
Vorschrift
geregelte
Vergütungsanspruch
Amt
Treuhänders
weitere
Beteiligte
bekleidet
.
Jedenfalls
Regelinsolvenzverfahren
Streitfall
kann
auch
andere
Person
Insolvenzverwalter
Treuhänder
bestellt
werden
vgl.
Uhlenbruck/Vallender
InsO
.
.
Schon
ergibt
auch
vergütungsrechtlich
Ämtern
unterscheiden
ist
.
§
Abs.
Satz
InsO
.
§
Abs.
Nr.
InsO
folgenden
Pflichten
Schuldners
insbesondere
pfändbare
Forderungen
Gericht
bestimmenden
Treuhänder
"
abzutreten
Zahlungen
Befriedigung
Insolvenzgläubiger
nur
Treuhänder
leisten
folgt
auch
ansatzweise
Insolvenzverwalter
zusätzlich
Vergütung
Treuhänders
verlangen
kann
noch
bestellt
ist
.
Rechtsbeschwerde
zeigt
auch
Stimme
Rechtsprechung
Schrifttum
Rechtsstandpunkt
vertritt
.
Kreft
Kayser