BESCHLUSS ZB 18 . Dezember Insolvenzverfahren Nachschlagewerk : : ja InsO § Abs. Satz Insolvenzverwalter steht Entscheidung Insolvenzgerichts gemäß § Abs. InsO Bestellung Treuhänder Treuhändervergütung . Beschluß 18 . Dezember IX ZB AG IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Dr. Dr. Kayser 18 . Dezember beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluß 7 . Zivilkammer Landgerichts 10 . Februar wird Kosten weiteren Beteiligten unzulässig verworfen . : Gründe : weitere Beteiligte masselosen Insolvenzverfahren Vermögen Schuldners Insolvenzverwalter bestellt ist hat beantragt § InsO . V.m . Abs. InsVV erste Jahr Wohlverhaltensphase Vergütung Treuhänder Staatskasse gewähren . Vorinstanzen haben Antrag zurückgewiesen weitere Beteiligte Treuhänder bestellt sei . Rechtsbeschwerde verfolgt Begehren Begründung Insolvenzverwalter stehe bereits Entscheidung Insolvenzgerichts gemäß Abs. InsO Bestellung Treuhänder Treuhändervergütung . II . statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig Fälle § Abs. vorliegt . 1 . weitere Beteiligte beansprucht beantragte Treuhändervergütung Staatskasse vgl. § Abs. . V.m . § Abs. InsO . ist erforderlich Kosten Verfahrens § InsO gestundet sind Stundung gemäß § Abs. Satz InsO Verfahrensabschnitt besonders erfolgt . Rechtsbeschwerde Bezug genommenen Beschluß Insolvenzgerichts 20 . Dezember ist Schuldner bislang nur " Insolvenzverfahren " Stundung Verfahrenskosten bewilligt worden . Verfahrensabschnitt ist Restschuldbefreiungsverfahren § § InsO besonderen Verfahrensabschnitt bildet unterscheiden vgl. . 25 . September . Stundung Verfahrenskosten Verfahrensabschnitts kann Treuhänder Vergütung Auslagen Anspruch Staatskasse zustehen . fehlt Entscheidungserheblichkeit Rechtsbeschwerde grundsätzlich angesehenen Rechtsfrage . 2 . übrigen ergibt Beantwortung formulierten Rechtsfrage unmittelbar Gesetz bedarf auch höchstrichterlichen Klärung . § Abs. Satz InsO knüpft Vorschrift geregelte Vergütungsanspruch Amt Treuhänders weitere Beteiligte bekleidet . Jedenfalls Regelinsolvenzverfahren Streitfall kann auch andere Person Insolvenzverwalter Treuhänder bestellt werden vgl. Uhlenbruck/Vallender InsO . . Schon ergibt auch vergütungsrechtlich Ämtern unterscheiden ist . § Abs. Satz InsO . § Abs. Nr. InsO folgenden Pflichten Schuldners insbesondere pfändbare Forderungen Gericht bestimmenden Treuhänder " abzutreten Zahlungen Befriedigung Insolvenzgläubiger nur Treuhänder leisten folgt auch ansatzweise Insolvenzverwalter zusätzlich Vergütung Treuhänders verlangen kann noch bestellt ist . Rechtsbeschwerde zeigt auch Stimme Rechtsprechung Schrifttum Rechtsstandpunkt vertritt . Kreft Kayser