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71 lines
550 B

21
.
März
Zwangsversteigerungsverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Kirchhof
Dr.
Dr.
Raebel
21
.
März
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
wertende
Rechtsmittel
Beschluß
Landgerichts
21
.
Januar
wird
Kosten
Schuldners
unzulässig
verworfen
Beschwerdegericht
Rechtsbeschwerde
Beschluß
zugelassen
hat
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Satz
.
.
Auch
außerordentliche
Beschwerde
"
greifbarer
Gesetzwidrigkeit
"
Verletzung
Verfahrensgrundrechten
ist
statthaft
vgl.
.
7
.
März
ZB
Veröffentlichung
bestimmt
.
Wert
Beschwerdegegenstands
:
.
Raebel