21 . März Zwangsversteigerungsverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Kirchhof Dr. Dr. Raebel 21 . März beschlossen : Rechtsbeschwerde wertende Rechtsmittel Beschluß Landgerichts 21 . Januar wird Kosten Schuldners unzulässig verworfen Beschwerdegericht Rechtsbeschwerde Beschluß zugelassen hat § Abs. Nr. § Abs. Satz . . Auch außerordentliche Beschwerde " greifbarer Gesetzwidrigkeit " Verletzung Verfahrensgrundrechten ist statthaft vgl. . 7 . März ZB Veröffentlichung bestimmt . Wert Beschwerdegegenstands : € . Raebel