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117 lines
876 B

BESCHLUSS
ZB
19
Juli
Rechtsstreit
ECLI
:
:
BGH:2018:190718BIXZB43.18.0
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Richterin
19
Juli
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
4
.
Zivilsenats
Thüringer
Oberlandesgerichts
6
.
April
wird
Kosten
Beklagten
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
Rechtsbeschwerde
Beklagten
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
unzulässig
verwerfen
.
Ablehnung
Beiordnung
ist
Rechtsbeschwerde
nur
statthaft
Beschwerdegericht
Beschluss
zugelassen
hat
§
Abs.
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Zulassung
ist
erfolgt
.
Nichtzulassung
Rechtsbeschwerde
ist
Gegensatz
Regelungen
Revision
§
anfechtbar
Beschluss
10
.
Januar
IX
ZB
.
Weg
außerordentlichen
Beschwerde
ist
eröffnet
vgl.
Beschluss
7
.
März
IX
ZB
verfassungsrechtlich
auch
geboten
BVerfGE
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
06.04.2018