BESCHLUSS ZB 19 Juli Rechtsstreit ECLI : : BGH:2018:190718BIXZB43.18.0 IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Richterin Richter Richterin 19 Juli beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 4 . Zivilsenats Thüringer Oberlandesgerichts 6 . April wird Kosten Beklagten unzulässig verworfen . Gründe : Rechtsbeschwerde Beklagten ist gemäß § Abs. Satz unzulässig verwerfen . Ablehnung Beiordnung ist Rechtsbeschwerde nur statthaft Beschwerdegericht Beschluss zugelassen hat § Abs. § Abs. Satz Nr. . Zulassung ist erfolgt . Nichtzulassung Rechtsbeschwerde ist Gegensatz Regelungen Revision § anfechtbar Beschluss 10 . Januar IX ZB . Weg außerordentlichen Beschwerde ist eröffnet vgl. Beschluss 7 . März IX ZB verfassungsrechtlich auch geboten BVerfGE . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 06.04.2018