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151 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
ZB
12
.
Januar
Verfahren
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Grupp
Richterin
12
.
Januar
beschlossen
:
Vorlageverfügung
wird
aufgehoben
.
Sache
wird
Landgericht
zurückgegeben
Entscheidung
Vorbringen
Schuldners
Schreiben
1
.
Dezember
.
Gründe
:
Bundesgerichtshof
ist
Entscheidung
Widerspruch
Beschluss
Landgerichts
28
November
berufen
Schuldner
Rechtsbeschwerde
InsO
§
§
eingelegt
hat
.
Zwar
kann
Rechtsbeschwerde
auch
dann
vorliegen
Rechtsbehelf
ausdrücklich
Rechtsbeschwerde
bezeichnet
ist
Beteiligter
allgemeinem
Sprachgebrauch
deutlich
macht
Überprüfung
Instanzenzug
übergeordnete
Gericht
begehren
Beschluss
21
.
März
IX
ZB
.
Schreiben
1
.
Dezember
kann
jedoch
entnommen
werden
Schuldner
habe
Rechtsmittelgericht
anrufen
wollen
.
Schuldner
hat
vorgebracht
näher
bezeichnete
Umstände
beanstandeten
Beschluss
berücksichtigt
worden
seien
.
Hintergrund
hat
"
nochmalige
Bearbeitung
"
gebeten
.
hat
Schuldner
Landgericht
Abänderung
getroffenen
Entscheidung
ersucht
Rechtsmittel
eingelegt
.
Anhörungsrüge
InsO
321a
Gegenvorstellung
auszulegende
Eingabe
ist
Landgericht
befinden
.
Kayser
Raebel
Grupp
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung