BESCHLUSS ZB 12 . Januar Verfahren Eröffnung Insolvenzverfahrens IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Grupp Richterin 12 . Januar beschlossen : Vorlageverfügung wird aufgehoben . Sache wird Landgericht zurückgegeben Entscheidung Vorbringen Schuldners Schreiben 1 . Dezember . Gründe : Bundesgerichtshof ist Entscheidung Widerspruch Beschluss Landgerichts 28 November berufen Schuldner Rechtsbeschwerde InsO § § eingelegt hat . Zwar kann Rechtsbeschwerde auch dann vorliegen Rechtsbehelf ausdrücklich Rechtsbeschwerde bezeichnet ist Beteiligter allgemeinem Sprachgebrauch deutlich macht Überprüfung Instanzenzug übergeordnete Gericht begehren Beschluss 21 . März IX ZB . Schreiben 1 . Dezember kann jedoch entnommen werden Schuldner habe Rechtsmittelgericht anrufen wollen . Schuldner hat vorgebracht näher bezeichnete Umstände beanstandeten Beschluss berücksichtigt worden seien . Hintergrund hat " nochmalige Bearbeitung " gebeten . hat Schuldner Landgericht Abänderung getroffenen Entscheidung ersucht Rechtsmittel eingelegt . Anhörungsrüge InsO 321a Gegenvorstellung auszulegende Eingabe ist Landgericht befinden . Kayser Raebel Grupp Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung