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201 lines
1.6 KiB

BESCHLUSS
ZB
16
Juli
Insolvenzeröffnungsverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Grupp
16
Juli
beschlossen
:
Antrag
Schuldners
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Rechtsbeschwerde
Beschluss
1
.
Zivilkammer
Landgerichts
6
.
Oktober
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Schuldner
kann
Prozesskostenhilfe
Rechtsbeschwerdeverfahren
gewährt
werden
Rechtsbeschwerde
Aussicht
Erfolg
hat
§
Satz
.
sofortige
Beschwerde
setzt
andere
Rechtsmittel
auch
Beschwer
Rechtsmittelführers
Zeitpunkt
Entscheidung
noch
gegeben
sein
muss
.
Wegfall
macht
Rechtsmittel
unzulässig
.
12
.
Oktober
IX
ZB
.
5
;
.
11
.
Januar
IX
ZB
.
.
Beschluss
Amtsgerichts
23
.
Juni
angeordnete
zwangsweise
Vorführung
Schuldners
vorläufigen
Insolvenzverwalter
Auskunftserteilung
Eröffnungsverfahren
ist
überholt
.
richt
hat
Beschluss
6
November
Insolvenzverfahren
Vermögen
Schuldners
eröffnet
.
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
hat
Vorführung
Schuldners
vorläufigen
Insolvenzverwalter
erledigt
.
Sachentscheidung
Rechtsmittel
Schuldners
ist
mehr
möglich
vgl.
.
11
.
Januar
aaO
.
Auch
Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde
Ausnahmefällen
noch
möglich
ist
Anordnung
Insolvenzgerichts
besonders
schwerwiegender
Eingriff
Grundrecht
Freiheit
Person
verbunden
war
fortwirkende
Beeinträchtigung
Schuldners
gegeben
ist
;
.
12
.
Oktober
aaO
.
scheidet
.
entsprechende
Verletzung
ist
vorgetragen
.
ist
auch
sonst
erkennbar
ausgeführte
Vorführungsanordnung
Zweck
dienen
sollte
Voraussetzungen
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
klären
Verfahrenseröffnung
noch
weitere
Auswirkungen
Schuldner
haben
kann
.
Raebel
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung
Kayser
Grupp