BESCHLUSS ZB 16 Juli Insolvenzeröffnungsverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Grupp 16 Juli beschlossen : Antrag Schuldners Bewilligung Prozesskostenhilfe Rechtsbeschwerde Beschluss 1 . Zivilkammer Landgerichts 6 . Oktober wird abgelehnt . Gründe : Schuldner kann Prozesskostenhilfe Rechtsbeschwerdeverfahren gewährt werden Rechtsbeschwerde Aussicht Erfolg hat § Satz . sofortige Beschwerde setzt andere Rechtsmittel auch Beschwer Rechtsmittelführers Zeitpunkt Entscheidung noch gegeben sein muss . Wegfall macht Rechtsmittel unzulässig . 12 . Oktober IX ZB . 5 ; . 11 . Januar IX ZB . . Beschluss Amtsgerichts 23 . Juni angeordnete zwangsweise Vorführung Schuldners vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunftserteilung Eröffnungsverfahren ist überholt . richt hat Beschluss 6 November Insolvenzverfahren Vermögen Schuldners eröffnet . Eröffnung Insolvenzverfahrens hat Vorführung Schuldners vorläufigen Insolvenzverwalter erledigt . Sachentscheidung Rechtsmittel Schuldners ist mehr möglich vgl. . 11 . Januar aaO . Auch Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde Ausnahmefällen noch möglich ist Anordnung Insolvenzgerichts besonders schwerwiegender Eingriff Grundrecht Freiheit Person verbunden war fortwirkende Beeinträchtigung Schuldners gegeben ist ; . 12 . Oktober aaO . scheidet . entsprechende Verletzung ist vorgetragen . ist auch sonst erkennbar ausgeführte Vorführungsanordnung Zweck dienen sollte Voraussetzungen Eröffnung Insolvenzverfahrens klären Verfahrenseröffnung noch weitere Auswirkungen Schuldner haben kann . Raebel Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung Kayser Grupp