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114 lines
918 B

BESCHLUSS
ZB
6
November
Insolvenzverfahren
.
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Prof.
Dr.
Raebel
Prof.
Dr.
Dr.
Grupp
6
November
beschlossen
:
Rechtsmittel
weiteren
Beteiligten
werden
Beschlüsse
Amtsgerichts
31
.
Mai
12
.
Zivilkammer
Landgerichts
20
.
Juni
geändert
.
weiteren
Beteiligten
sind
bereits
festgesetzten
Gesamtbetrag
zusätzliche
Auslagen
entfallender
Umsatzsteuer
erstatten
.
Kosten
Beschwerdeverfahrens
hat
weitere
Beteiligte
tragen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Entscheidung
Vorinstanzen
ist
Rechtssatz
Senatsbeschlusses
21
.
Dezember
IX
ZB
II
.
1
.
Insolvenzverwalter
Kosten
übertragenen
Zustellungen
allgemeinen
Auslagenpauschale
Fällen
nen
Änderungsverordnung
4
.
Oktober
anzuwenden
ist
fordern
kann
unvereinbar
.
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
Kayser
Raebel
Grupp
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
31.05.2005
Entscheidung
20.06.2005