BESCHLUSS ZB 6 November Insolvenzverfahren . Bundesgerichtshofs hat Richter Prof. Dr. Raebel Prof. Dr. Dr. Grupp 6 November beschlossen : Rechtsmittel weiteren Beteiligten werden Beschlüsse Amtsgerichts 31 . Mai 12 . Zivilkammer Landgerichts 20 . Juni geändert . weiteren Beteiligten sind bereits festgesetzten Gesamtbetrag zusätzliche Auslagen € entfallender Umsatzsteuer € erstatten . Kosten Beschwerdeverfahrens hat weitere Beteiligte tragen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahren wird € festgesetzt . Gründe : Entscheidung Vorinstanzen ist Rechtssatz Senatsbeschlusses 21 . Dezember IX ZB II . 1 . Insolvenzverwalter Kosten übertragenen Zustellungen allgemeinen Auslagenpauschale Fällen nen Änderungsverordnung 4 . Oktober anzuwenden ist fordern kann unvereinbar . zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet . Kayser Raebel Grupp Vorinstanzen : AG Entscheidung 31.05.2005 Entscheidung 20.06.2005