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BESCHLUSS
ZA
27
.
April
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Grupp
27
.
April
beschlossen
:
Antrag
Klägers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Durchführung
Nichtzulassungsbeschwerde
Urteil
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
17
.
Dezember
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hat
hinreichende
Aussicht
Erfolg
§
.
1
.
Beschwerde
formulierten
Grundsatzfragen
stellen
.
Erstellung
Jahresabschlusses
beauftragte
Steuerberater
Nebenverpflichtung
Mandats
Geschäftsführer
Überschuldung
ergebenden
Handlungspflichten
kennen
hinweisen
muss
kann
stehen
Geschäftsführer
Alleingesellschafter
Schuldnerin
unangegriffen
gebliebenen
Feststellungen
Umstände
kannte
.
Hinweispflicht
stellen
auch
Fragen
Geschäftsführer
Schutzbereich
Vertrages
einbezogen
pflichtgemäßem
Hinweis
Rangrücktritte
unterstellen
sind
.
Frage
Steuerberater
Gesellschafter/Geschäftsführer
Folgen
weiteren
Verlustfinanzierung
aufklären
muss
ist
entscheidungserheblich
Berufungsgericht
ersichtlich
ausgegangen
ist
Erklärung
Rangrücktritts
vorherige
Aufklärung
Rechtsfolgen
voraussetzt
.
2
.
Ablehnung
Anscheinsbeweises
ist
Berufungsgericht
Grundsätzen
Senatsrechtsprechung
ausgegangen
.
Raebel
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
Kayser
Grupp