BESCHLUSS ZA 27 . April Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Grupp 27 . April beschlossen : Antrag Klägers Bewilligung Prozesskostenhilfe Durchführung Nichtzulassungsbeschwerde Urteil 8 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 17 . Dezember wird abgelehnt . Gründe : beabsichtigte Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht Erfolg § . 1 . Beschwerde formulierten Grundsatzfragen stellen . Erstellung Jahresabschlusses beauftragte Steuerberater Nebenverpflichtung Mandats Geschäftsführer Überschuldung ergebenden Handlungspflichten kennen hinweisen muss kann stehen Geschäftsführer Alleingesellschafter Schuldnerin unangegriffen gebliebenen Feststellungen Umstände kannte . Hinweispflicht stellen auch Fragen Geschäftsführer Schutzbereich Vertrages einbezogen pflichtgemäßem Hinweis Rangrücktritte unterstellen sind . Frage Steuerberater Gesellschafter/Geschäftsführer Folgen weiteren Verlustfinanzierung aufklären muss ist entscheidungserheblich Berufungsgericht ersichtlich ausgegangen ist Erklärung Rangrücktritts vorherige Aufklärung Rechtsfolgen voraussetzt . 2 . Ablehnung Anscheinsbeweises ist Berufungsgericht Grundsätzen Senatsrechtsprechung ausgegangen . Raebel Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung Kayser Grupp