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116 lines
874 B

BESCHLUSS
IX
ZA
15
November
Prozesskostenhilfeverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
15
November
beschlossen
:
Antrag
Gewährung
Prozesskostenhilfe
Einlegung
Rechtsbeschwerde
Beschluss
9
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
23
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Eingabe
20
.
Februar
ist
Prozesskostenhilfeantrag
behandeln
zurückzuweisen
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hinreichende
Aussicht
Erfolg
bietet
§
Satz
.
beabsichtigte
Rechtsbeschwerde
wäre
statthaft
gemäß
§
Abs.
unzulässig
verwerfen
Gesetz
allgemein
eröffnet
noch
Beschwerdegericht
zugelassen
worden
ist
§
Abs.
.
Nichtzulassung
Rechtsbeschwerde
§
Abs.
Satz
Nr.
ist
Gegensatz
Regelung
Revision
§
anfechtbar
.
1
.
Juni
IX
Umdruck
S.
;
16
November
IX
ZA
.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
01.02.2006
OLG
Entscheidung