BESCHLUSS IX ZA 15 November Prozesskostenhilfeverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Prof. Dr. Dr. 15 November beschlossen : Antrag Gewährung Prozesskostenhilfe Einlegung Rechtsbeschwerde Beschluss 9 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 23 . Januar wird zurückgewiesen . Gründe : Eingabe 20 . Februar ist Prozesskostenhilfeantrag behandeln zurückzuweisen beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht Erfolg bietet § Satz . beabsichtigte Rechtsbeschwerde wäre statthaft gemäß § Abs. unzulässig verwerfen Gesetz allgemein eröffnet noch Beschwerdegericht zugelassen worden ist § Abs. . Nichtzulassung Rechtsbeschwerde § Abs. Satz Nr. ist Gegensatz Regelung Revision § anfechtbar . 1 . Juni IX Umdruck S. ; 16 November IX ZA . Dr. Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung 01.02.2006 OLG Entscheidung