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112 lines
963 B

BESCHLUSS
IX
ZA
14
.
Februar
Verfahren
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Dr.
Raebel
Dr.
Richterin
14
.
Februar
beschlossen
:
Antrag
Schuldners
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Rechtsbeschwerde
Beschluss
5
.
Zivilkammer
Landgerichts
1
November
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hat
Aussicht
Erfolg
§
.
Rechtsbeschwerde
Schuldners
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
Vermögen
ist
zwar
§
Abs.
§
InsO
statthaft
.
Grundsätzlich
können
Beschwerde
Rechtsbeschwerde
Eröffnungsbeschluss
auch
Ziel
Abweisung
Eröffnungsantrags
Masse
§
InsO
eingelegt
werden
vgl.
.
15
Juli
.
besonderen
Zulässigkeitsvoraussetzungen
Gesetzes
statthaften
Rechtsbeschwerde
sind
jedoch
dargelegt
noch
sonst
ersichtlich
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
erfordert
Entscheidung
Rechtsbeschwerdegerichts
§
Abs.
.
Raebel
Kayser
Vorinstanz
:
Entscheidung