BESCHLUSS IX ZA 14 . Februar Verfahren Eröffnung Insolvenzverfahrens IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Dr. Raebel Dr. Richterin 14 . Februar beschlossen : Antrag Schuldners Bewilligung Prozesskostenhilfe Rechtsbeschwerde Beschluss 5 . Zivilkammer Landgerichts 1 November wird zurückgewiesen . Gründe : beabsichtigte Rechtsverfolgung hat Aussicht Erfolg § . Rechtsbeschwerde Schuldners Eröffnung Insolvenzverfahrens Vermögen ist zwar § Abs. § InsO statthaft . Grundsätzlich können Beschwerde Rechtsbeschwerde Eröffnungsbeschluss auch Ziel Abweisung Eröffnungsantrags Masse § InsO eingelegt werden vgl. . 15 Juli . besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde sind jedoch dargelegt noch sonst ersichtlich . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung erfordert Entscheidung Rechtsbeschwerdegerichts § Abs. . Raebel Kayser Vorinstanz : Entscheidung