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1293 lines
11 KiB

NAMEN
Verkündet
:
14
.
Januar
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
Prämienanspruch
geltend
machende
Versicherer
kann
Unwirksamkeit
Versicherungsnehmer
ausgesprochenen
Kündigung
Fehlens
Anschlussversicherungsnachweises
§
Abs.
berufen
Versicherungsnehmer
nachweisbar
Fehlen
hingewiesen
hat
.
Urteil
14
.
Januar
AG
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
mündliche
Verhandlung
14
.
Januar
Recht
erkannt
:
Rechtsmittel
Beklagten
wird
Urteil
Landgerichts
2
.
Zivilkammer
21
.
Januar
aufgehoben
Urteil
Amtsgerichts
23
November
geändert
Zurückweisung
weitergehenden
Berufung
folgt
neu
gefasst
:
Beklagte
wird
verurteilt
Klägerin
Säumniszuschlag
vorgerichtliche
Mahnkosten
zahlen
.
Übrigen
wird
Klage
abgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
tragen
Klägerin
%
Beklagte
%
.
Tatbestand
:
Klägerin
nimmt
Beklagten
gehaltenen
privaten
Krankheitskostenversicherung
Zahlung
rückständiger
Prämien
Zeitraum
November
Oktober
szuschlag
Erstattung
vorgerichtlicher
Mahnkosten
Anspruch
.
Klägerin
29
.
Dezember
zugegangenen
Schreiben
erklärte
Beklagte
angekündigten
Beitragserhöhung
monatlich
fristlose
Kündigung
Vertrages
1
.
Januar
.
Nachweis
Unterbrechung
anderen
Versicherer
bestehende
Pflich
tkrankenversicherung
.
S.
§
Abs.
Satz
lag
Kündigungserklärung
.
Schreiben
21
.
Januar
Erhalt
Beklagte
stellt
forderte
Klägerin
Zurückweisung
Kündigung
Fristsetzung
Vorlage
Anschlussversicherungsnachweises
.
Bescheinigung
1
.
Januar
anderen
Versicherer
fortbestehenden
Versicherungsschutz
ging
Klägerin
erst
19
.
Oktober
.
Beklagte
meint
§
folgende
Pflicht
Versicherungsnehmer
Unwirksamkeit
Kündigung
hinzuweisen
werde
erst
Versicherer
darzulegenden
nachzuwe
isenden
Zugang
Hinweises
erfüllt
.
Klägerin
Nachweis
habe
führen
können
sei
Schadensersatz
verpflichtet
.
Auffassung
Klägerin
wird
Hinweispflicht
bereits
Absendung
Mitteilung
erfüllt
.
Jedenfalls
trage
Gläubiger
Schadensersatzanspruchs
primäre
Beweislast
Pflichtverletzung
.
Beweis
habe
Beklagte
geführt
.
Amtsgericht
hat
Beklagten
antragsgemäß
Zahlung
ines
Prämienrückstands
Säumniszuschlags
Erstattung
vorgerichtlicher
Mahnkosten
teilt
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
ist
Erfolg
geblieben
.
Revision
erstrebt
Beklagte
weiterhin
Abweisung
Klage
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
überwiegend
begründet
.
Ansicht
Berufungsgerichts
steht
Klägerin
streitbefangenen
Zeitraum
vertraglicher
Anspruch
hlung
.
Kündigung
sei
erst
19
.
Oktober
wirksam
geworden
.
folge
Schreiben
Klägerin
21
.
Januar
Beklagten
nachweislich
zugegangen
sei
.
Klägerin
habe
Pflicht
§
unverzüglich
Unwirksamkeit
Kündigung
hinzuweisen
schon
Absendung
Schre
ibens
entsprochen
.
Ohnehin
folge
Verletzung
Hinweispflicht
Wirksamkeit
Kündigung
allenfalls
Schadensersatzanspruch
§
Abs.
.
obliegenden
Beweis
Vorliegen
Pflichtverletzung
habe
Beklagte
erbracht
Nichtzugang
Schreibens
21
.
Januar
ewiesen
habe
.
II
.
hält
rechtlicher
Nachprüfung
entscheidenden
Punkt
stand
.
1
.
Begründet
ist
allerdings
Prämienanspruch
Klägerin
Monate
November
Dezember
Höhe
Beklagte
Vertrag
erst
31
.
Dezember
gekündigt
hat
.
kommt
Säumniszuschlag
Monate
gem
§
Abs.
Satz
31
Juli
geltenden
Fassung
Höhe
zuzüglich
vorgerichtlicher
Mahnkosten
.
Beklagte
hat
schlüssig
dargelegt
Klägerin
bereits
November
Dezember
sogenannten
"
"
.
V.m
.
Art
.
überführt
hatte
.
2
.
Versicherungsprämien
Monate
Januar
Oktober
kann
Klägerin
verlangen
Rahmen
geltend
gemachten
Primäranspruchs
Gesicht
spunkt
Glauben
§
Unwirksamkeit
Beklagten
erklärten
Kündigung
Fehlens
Anschlussversicherungsnachweises
berufen
kann
Beklagten
nachweisbar
hingewiesen
hat
.
Kündigung
Pflichtkrankenversicherung
.
§
Abs.
Satz
setzt
§
Abs.
Nachweis
neuen
Versicherer
Unterbrechung
fortbestehenden
Versicherungsschutzes
.
erbrachte
Beklagte
erst
Klägerin
19
.
Oktober
zugegangenen
Schreiben
.
Kündigung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
.
30
.
April
gültigen
Fassung
erst
Zeitpunkt
Zugangs
Nachweises
Anschlussversicherung
bisherigen
Versicherer
wirksam
.
Rückwirkung
Zeitpunkt
Zugangs
Kündigung
bish
erigen
Versicherer
kommt
Betracht
vgl.
Senatsurteil
12
.
September
VersR
.
.
Allerdings
traf
Erfüllungsanspruch
Prämienzahlung
geltend
machende
Klägerin
Erhalt
Kündigung
Pflicht
Beklagten
Notwendigkeit
Fehlen
hinzuweisen
vgl.
Senatsurteil
16
.
Januar
VersR
.
Hinweispflicht
Kenntnis
versicherten
Person
Kündigung
gemäß
§
Abs.
Satz
;
Hinweispflicht
Rahmen
§
Abs.
:
HK-VVG/Rogler
2
.
Aufl
.
.
8
;
2
.
Aufl
.
.
21
;
Boetius
Private
Krankenversicherung
.
.
Hinweispflicht
ergibt
unmittelbar
Versicherungsvertrag
besonderer
Weise
Grundsatz
Glauben
beherrscht
wird
Urteil
8
Juli
ZR
VersR
.
derartiger
Hinweis
ist
Versicherer
Voraussetzungen
Wirksamkeit
Kündigung
Krankheitskostenversicherungsvertrages
Pflicht
§
Abs.
Satz
erfüllt
regelmäßig
besser
kennt
Versicherung
snehmer
möglich
beeinträchtigt
Interessen
vgl.
Senat
surteil
16
.
Januar
aaO
.
Hin
weispflicht
Rahmen
§
Abs.
Satz
.
Hinweispflicht
§
wird
Beratungspflicht
§
Abs.
Satz
verdrängt
vgl.
2
.
Aufl
.
.
f.
;
Pohlmann
2
.
Aufl
.
.
103
;
MünchKommVVG/Armbrüster
.
;
Prölss
28
.
Aufl
.
.
;
Rixecker
4
.
Aufl
.
.
.
Gesetz
sind
derartige
Hinweispflichten
Versicherers
fremd
.
So
bestimmt
§
Satz
Unfallversicherung
Versicherer
Versicherungsnehmer
Versicherungsfall
anzeigt
vertragliche
Fälligkeitsvoraussetzungen
einzuhaltende
Fristen
Textform
hinzuweisen
hat
.
soll
Gefahr
vorgebeugt
werden
Versicherungsnehmer
mögliche
rweise
berechtigte
Ansprüche
allein
Ablaufs
immer
geläufigen
Frist
verloren
gehen
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Ähnlich
liegt
Kündigung
Vertrages
§
Abs.
.
Auch
hier
besteht
berechtigtes
Interesse
Versicherungsnehmers
Versicherer
fehlenden
Anschlussversicherung
snachweis
hingewiesen
werden
.
Andernfalls
besteht
Gefahr
auch
hier
zwar
tatsächlich
ununterbrochen
fortlaufenden
Versicherungsschutz
anderen
Versicherer
verfügt
gleichzeitig
aber
Vertragsverhältnis
bisherigen
Versicherer
vorgelegten
Anschlussversicherungsnac
wirksam
bleibt
.
derartigen
Doppelversicherung
efahr
doppelter
Prämienzahlung
vorzubeugen
dient
jedenfalls
auch
Hinweispflicht
Versicherers
.
anders
liegt
Versicherung
snehmern
Anschlussversicherungsnachweis
verfügen
.
sind
ebenfalls
berechtigterweise
interessiert
Unwirksamkeit
Kündigung
Nachweis
Anschlussversicherung
unterrichtet
werden
.
Auffassung
Berufungsgerichts
umfasst
Hinweispflicht
Versicherers
nur
Absendung
entsprechenden
Hinweisschreibens
auch
Zugang
Versicherungsnehmer
.
Versicherungsnehmer
Glauben
geschuldeten
Informationen
sind
empfangsbedürftig
vgl.
Leverenz
9
.
Aufl
.
§
.
.
sollen
effektive
Vertragsabwicklung
ermöglichen
entscheidungserhebliche
Umstände
aufzeigen
sonst
wüsste
vgl.
MünchKomm-VVG/Armbrüster
§
§
.
.
Hinweispflicht
verfehlte
Zweck
erstreckte
zugleich
Erhalt
Information
Adressaten
.
Auch
Rahmen
Hinweispflicht
§
Satz
wird
überwiegend
Zugang
ses
gefordert
Versicherer
beweispflichtig
ist
so
:
2
.
Aufl
.
§
.
;
.
;
2
.
Aufl
.
§
.
15
;
Knappmann
28
.
Aufl
.
.
;
Kloth
Private
Unfallversicherung
.
.
;
neue
kompakt
4
.
Aufl
.
.
;
Kloth
;
.
Mangen
Versicherungsrechts-Handbuch
2
.
Aufl
.
.
;
ähnlich
Leverenz
9
.
Aufl
.
§
.
OLG
OLG
jeweils
früheren
Rechtslage
.
Nachweis
Zugangs
Hinweisschreibens
21
.
Januar
hat
Klägerin
revisionsrechtlich
bindenden
Feststellungen
Berufungsgerichts
erbracht
.
führt
allerdings
Wirksamkeit
Kündigung
Beklagten
bereits
31
.
Dezember
.
Rechtsprechung
Schrifttum
insbesondere
Zeit
Reform
Versicherungsvertragsrechts
Auffassung
vertreten
wurde
Versicherer
dürfe
Unwirksamkeit
Kündigung
berufen
müsse
so
behandeln
lassen
habe
Versicherungsnehmer
Kündigungsvoraussetzungen
schon
früheren
Zeitpunkt
erfüllt
Düsse
ldorf
VersR
;
OLG
f.
;
OLG
;
;
HK-VVG/Muschner
2
.
Aufl
.
§
.
29
;
Ebnet
f.
;
vgl.
ist
jedenfalls
Verletzungen
Hinweispflicht
Rahmen
§
Abs.
unzutreffend
.
würde
erklärte
Ziel
Gesetzgebers
§
Abs.
ununterbr
ochenen
Versicherungsschutz
sicherzustellen
unterlaufen
Senatsurteil
-9-
18
.
Dezember
.
.
insoweit
eindeutigen
Wortlaut
§
Abs.
Satz
.
wird
Kündigung
erst
wirksam
Versicherungsnehmer
hweist
versicherte
Person
neuen
Versicherer
Unterbrechung
versichert
ist
.
Rückwirkung
Kündigungs
wirkung
tritt
erst
nachträglich
erfolgte
Vorlage
Anschlussve
rsicherungsnachweises
unterbliebenen
Hinweis
Ve
.
Klägerin
ist
allerdings
Gesichtspunkt
Glauben
gemäß
§
gehindert
noch
beendeten
Versicherungsvertrages
Prämienanspruch
geltend
macht
Unwirksamkeit
Versicherung
snehmer
erklärten
Kündigung
berufen
beweisen
hat
fehlenden
Anschlussversicherungsnachweis
hingewiesen
hat
.
Prämienanspruch
Versicherers
Falle
Versicherungsnehmer
erklärten
Kündigung
Vorlage
Anschlussversich
erungsnachweises
noch
Wirkung
entfaltet
setzt
Versicherer
Versicherungsnehmer
Fehlen
Nachweises
ununterbrochenen
Versicherungsschutzes
hingewiesen
hat
.
Nur
so
wird
Versicherungsnehmer
sichergestellt
zeitgleich
Versicherungen
Leistungsinhalt
Verpflichtung
doppelter
Prämienzahlung
unterhält
.
Versicherer
wird
auch
Gebühr
belastet
Prämienanspruch
rfolgt
Beweislast
auferlegt
wird
Versicherungsnehmer
erforderlichen
Hinweis
erteilt
hat
zugega
ngen
ist
.
muss
zwingend
geschehen
Vers
Hinweisschreiben
verschickt
.
Vielmehr
kann
Nachweis
Zugangs
auch
andere
Art
Weise
sicherstellen
etwa
Hinweisschreiben
beigefügte
vorformulierte
Erklärung
Versicherungsnehmer
Erhalt
Hinweises
bestätigt
Versicherer
zurücksendet
Versicherungsnehmer
individuell
gehaltene
Nac
hfrage
bezüglich
Zugangs
Hinweisschreibens
.
Versicherungsverhältnis
allerdings
Vertragsteile
Grundsatz
Glauben
beherrscht
wird
kann
Versicherungsnehmer
seinerseits
unterbliebenen
jedenfalls
bewiesenen
Zugang
Hinweises
Versicherers
berufen
Zeitraum
Kündigungserklärung
Vorlage
Anschlussversicherungsnachweises
noch
fortbestehenden
Versicherungsvertrages
Leistungsansprüche
Krankheitskostenversicherung
geltend
macht
.
Fall
ist
verpflichtet
Versicherer
Versicherungsschutz
kostenfrei
Verfügung
stellen
muss
seinerseits
Prämien
entrichten
.
Versicherer
ist
folglich
Fall
berechtigt
vertragliche
Leistungen
nur
Zug
Zug
Prämienzahlung
erbringen
.
3
.
hier
Parteien
vorgetragen
sonst
ersich
tlich
ist
Beklagte
Zeitraum
Januar
Oktober
Leistungsansprüche
Klägerin
geltend
gemacht
hat
ihrerseits
nachgewiesen
hat
Beklagte
Hinweisschreiben
21
.
Januar
erhalten
hat
steht
Klägerin
Prämienanspruch
Zeitraum
.
weiteren
Fragen
Beklagten
Schadensersatzanspruch
Gesicht
spunkt
Verletzung
vertraglichen
Nebenpflicht
Klägerin
erteilten
Hinweises
Anschlussversicherung
snachweis
zusteht
Zugang
Rahmen
derartigen
Schadensersatzanspruchs
beweispflichtig
ist
kann
hier
mithin
offen
bleiben
missverständlich
verkürzend
insoweit
rteil
16
.
Januar
VersR
.
.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
LG
Entscheidung