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165 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
10
Juli
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richterin
Richter
Richterinnen
Dr.
Dr.
10
Juli
beschlossen
:
Revision
Klägers
Urteil
2
.
Zivilkammer
Landgerichts
14
.
Oktober
wird
gemäß
§
Satz
Kosten
zurückgewiesen
.
Streitwert
Revisionsverfahren
wird
3.348,08
festgesetzt
.
Gründe
:
Berufungsgericht
zugelassene
Revision
Klägerseite
Versicherungsnehmer
:
Folgenden
war
gemäß
§
zurückzuweisen
Voraussetzungen
Zulassung
vorli
egen
Revision
Aussicht
Erfolg
hat
.
Senat
hat
Parteien
Beschluss
17
.
Mai
beabsichtigte
Zurückweisung
hingewiesen
.
dortigen
Gründe
wird
ergänzend
Bezug
genommen
.
Schriftsatz
Klägervertreters
27
.
Juni
gibt
Veranlassung
Zurückweisung
Revision
abzusehen
.
tatrichterliche
Würdigung
Rede
stehenden
elehrung
Rückseite
Antragsformulars
lässt
revisionsrechtlich
beachtlichen
Fehler
erkennen
.
Revision
beanstandete
Erklärung
Vorderseite
Antragsformulars
ganz
unten
hat
Berufungsgericht
Bestätigung
Rücktrittsbelehrung
§
Abs.
Satz
.
gewürdigt
nochmalige
Belehrung
Rücktrittsrecht
entnommen
.
ist
Rechtsgründen
beanstanden
.
insoweit
Revision
vermisste
Hinweis
Rücktrittsfrist
Absendung
Rücktrittserklärung
gewahrt
wird
war
Bezug
genommenen
Rücktrittsbelehrung
enthalten
musste
zusätzlich
Bestätigung
aufgenommen
werden
.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Bautzen
Entscheidung
22.05.2015
Entscheidung