BESCHLUSS 10 Juli Rechtsstreit ECLI : : IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richterin Richter Richterinnen Dr. Dr. 10 Juli beschlossen : Revision Klägers Urteil 2 . Zivilkammer Landgerichts 14 . Oktober wird gemäß § Satz Kosten zurückgewiesen . Streitwert Revisionsverfahren wird 3.348,08 € festgesetzt . Gründe : Berufungsgericht zugelassene Revision Klägerseite Versicherungsnehmer : Folgenden war gemäß § zurückzuweisen Voraussetzungen Zulassung vorli egen Revision Aussicht Erfolg hat . Senat hat Parteien Beschluss 17 . Mai beabsichtigte Zurückweisung hingewiesen . dortigen Gründe wird ergänzend Bezug genommen . Schriftsatz Klägervertreters 27 . Juni gibt Veranlassung Zurückweisung Revision abzusehen . tatrichterliche Würdigung Rede stehenden elehrung Rückseite Antragsformulars lässt revisionsrechtlich beachtlichen Fehler erkennen . Revision beanstandete Erklärung Vorderseite Antragsformulars ganz unten hat Berufungsgericht Bestätigung Rücktrittsbelehrung § Abs. Satz . gewürdigt nochmalige Belehrung Rücktrittsrecht entnommen . ist Rechtsgründen beanstanden . insoweit Revision vermisste Hinweis Rücktrittsfrist Absendung Rücktrittserklärung gewahrt wird war Bezug genommenen Rücktrittsbelehrung enthalten musste zusätzlich Bestätigung aufgenommen werden . Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Bautzen Entscheidung 22.05.2015 Entscheidung