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101 lines
751 B

BESCHLUSS
16
.
April
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
16
.
April
beschlossen
:
Revision
Klägerinnen
Urteil
4
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
26
.
Oktober
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Revisionsverfahrens
notwendigen
Auslagen
Beklagten
tragen
Klägerinnen
je
Hälfte
eigenen
Auslagen
tragen
selbst
.
Streitwert
:
Gründe
:
Revision
wird
gemäß
§
Satz
zurückgewiesen
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
vorliegen
Rechtsmittel
Aussicht
Erfolg
hat
Satz
.
weiterer
Einzelheiten
nimmt
Senat
Bezug
Hinweis
Vorsitzenden
27
.
Februar
Satz
Abs.
Satz
.
Schriftsatz
Klägerinnen
9
.
April
hat
Beschlussfassung
vorgelegen
.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung