BESCHLUSS 16 . April Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. 16 . April beschlossen : Revision Klägerinnen Urteil 4 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 26 . Oktober wird zurückgewiesen . Kosten Revisionsverfahrens notwendigen Auslagen Beklagten tragen Klägerinnen je Hälfte eigenen Auslagen tragen selbst . Streitwert : € Gründe : Revision wird gemäß § Satz zurückgewiesen Voraussetzungen Zulassung Revision vorliegen Rechtsmittel Aussicht Erfolg hat Satz . weiterer Einzelheiten nimmt Senat Bezug Hinweis Vorsitzenden 27 . Februar Satz Abs. Satz . Schriftsatz Klägerinnen 9 . April hat Beschlussfassung vorgelegen . Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung