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365 lines
3.1 KiB

BESCHLUSS
21
.
September
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitze
Richterin
Dr.
Richter
Richterin
Dr.
21
.
September
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
20
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
30
.
Oktober
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Streitwert
:
.
Gründe
:
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfo
rdert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
§
Abs.
Satz
weist
Senat
ergänzend
Folgendes
:
1
.
Zwar
ist
anders
Berufungsgericht
meint
Auslegung
Bedingungen
Reisekrankenversicherung
Schutz
Versicherers
vorvertraglichen
Risiken
eistungsversprechen
Krankheiten
beschränken
Eintritt
vorhersehbar
"
unerwartet
"
war
hier
:
Teil
Nr.
"
Versicherungsbedingungen
Besucher
Bundesrepublik
Reise-Krankenversicherung
"
Folgenden
subjektive
Sicht
Versicherungsnehmers
versicherten
Person
abzustellen
vgl.
OLG
;
OLG
VersR
f.
;
vgl.
auch
OLG
;
.
Anderenfalls
würde
Versicherer
gesetzlichen
Konzeption
Versicherungsvertrages
obliegende
G
efahrtragung
unzulässig
Versicherungsnehmer
übertragen
vgl.
Senatsurteil
2
.
März
VersR
.
2
.
Nichtzulassungsbeschwerde
legt
aber
Berufungsgericht
entscheidungserheblicher
Rechtsfehler
unte
rlaufen
wäre
Zulassung
Revision
erfordert
.
Berufungsg
ericht
ist
Rechtsstandpunkt
Ergebnis
gelangt
Versicherten
Deutschlandaufenthalts
Herzinfarkt
sei
insbesondere
auch
koronaren
Vorerkrankungen
"
unerwartet
"
eingetreten
mithin
versichert
.
zutreffende
subjektive
Auslegung
Begriffs
"
unerwartet
"
führt
anderen
Ergebnis
.
Auch
erforderte
m
edizinischen
Sachverständigen
Frage
hören
rerkrankungen
Versicherten
Reise
Philipp
verbundene
Klimawechsel
Herzinfarktrisiko
medizinischem
Ermessen
objektiv
erhöht
hatten
vgl.
auch
OLG
.
.
Entscheidend
wäre
allein
gewesen
Informationen
Versicherungsnehmer
Versicherten
behandelnde
Ärzte
konkret
gegeben
worden
waren
.
Sachverständige
angehört
worden
ist
stellt
tscheidungserhebliche
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
Beklagten
.
Nichtzulassungsbeschwerde
zeigt
auch
Übrigen
Umstände
Schluss
nahelegen
Versicherungsnehmer
Versicherte
hätten
Herzinfarkt
Deutsc
hlandaufenthalts
gerechnet
.
spricht
Vers
icherte
Lebensgefahr
Herzinfarkt
verbunden
sein
kann
Reise
angetreten
hat
.
3
.
Herzinfarkt
"
absehbar
"
Sinne
Leistungsau
sschlusses
§
Nr.
Satz
war
kann
stehen
.
Vergleich
Leistungsbeschreibung
§
Nr.
§
Nr.
Satz
erkennt
durchschnittliche
Versicherungsnehmer
akute
mithin
versicherten
Zeitraum
neu
plötzlich
auftretende
Erkrankungen
Versicherungsschutz
genießen
hrend
Behandlung
bereits
bestehender
bekannter
Vorerkrankungen
möglicher
Behandlungsfolgen
Versicherung
sschutz
ausgenommen
ist
.
wird
annehmen
akute
nerwartete
Erkrankung
.
S.
§
Nr.
ist
bekannten
Beschwerden
Erkrankungen
Verletzungen
allein
gilt
.
Berufungsgericht
hat
zutreffend
ersta
ttungsfähigen
Kosten
Behandlung
akuten
Erkrankung
Herzinfarktes
erstattungsfähigen
Kosten
bekannten
Vorerkrankungen
unterschieden
.
Herzinfarkt
Versicherten
bedingungsgemäß
akute
Erkrankung
eingestuft
hat
nimmt
Nichtzulassungsbeschwerde
ausdrücklich
.
Dr.
Felsch
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
30.10.2009