BESCHLUSS 21 . September Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitze Richterin Dr. Richter Richterin Dr. 21 . September beschlossen : Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 20 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 30 . Oktober wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Streitwert : € . Gründe : Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung noch erfo rdert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. Satz . § Abs. Satz weist Senat ergänzend Folgendes : 1 . Zwar ist anders Berufungsgericht meint Auslegung Bedingungen Reisekrankenversicherung Schutz Versicherers vorvertraglichen Risiken eistungsversprechen Krankheiten beschränken Eintritt vorhersehbar " unerwartet " war hier : Teil Nr. " Versicherungsbedingungen Besucher Bundesrepublik Reise-Krankenversicherung " Folgenden subjektive Sicht Versicherungsnehmers versicherten Person abzustellen vgl. OLG ; OLG VersR f. ; vgl. auch OLG ; . Anderenfalls würde Versicherer gesetzlichen Konzeption Versicherungsvertrages obliegende G efahrtragung unzulässig Versicherungsnehmer übertragen vgl. Senatsurteil 2 . März VersR . 2 . Nichtzulassungsbeschwerde legt aber Berufungsgericht entscheidungserheblicher Rechtsfehler unte rlaufen wäre Zulassung Revision erfordert . Berufungsg ericht ist Rechtsstandpunkt Ergebnis gelangt Versicherten Deutschlandaufenthalts Herzinfarkt sei insbesondere auch koronaren Vorerkrankungen " unerwartet " eingetreten mithin versichert . zutreffende subjektive Auslegung Begriffs " unerwartet " führt anderen Ergebnis . Auch erforderte m edizinischen Sachverständigen Frage hören rerkrankungen Versicherten Reise Philipp verbundene Klimawechsel Herzinfarktrisiko medizinischem Ermessen objektiv erhöht hatten vgl. auch OLG . . Entscheidend wäre allein gewesen Informationen Versicherungsnehmer Versicherten behandelnde Ärzte konkret gegeben worden waren . Sachverständige angehört worden ist stellt tscheidungserhebliche Verletzung rechtlichen Gehörs Beklagten . Nichtzulassungsbeschwerde zeigt auch Übrigen Umstände Schluss nahelegen Versicherungsnehmer Versicherte hätten Herzinfarkt Deutsc hlandaufenthalts gerechnet . spricht Vers icherte Lebensgefahr Herzinfarkt verbunden sein kann Reise angetreten hat . 3 . Herzinfarkt " absehbar " Sinne Leistungsau sschlusses § Nr. Satz war kann stehen . Vergleich Leistungsbeschreibung § Nr. § Nr. Satz erkennt durchschnittliche Versicherungsnehmer akute mithin versicherten Zeitraum neu plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen hrend Behandlung bereits bestehender bekannter Vorerkrankungen möglicher Behandlungsfolgen Versicherung sschutz ausgenommen ist . wird annehmen akute nerwartete Erkrankung . S. § Nr. ist bekannten Beschwerden Erkrankungen Verletzungen allein gilt . Berufungsgericht hat zutreffend ersta ttungsfähigen Kosten Behandlung akuten Erkrankung Herzinfarktes erstattungsfähigen Kosten bekannten Vorerkrankungen unterschieden . Herzinfarkt Versicherten bedingungsgemäß akute Erkrankung eingestuft hat nimmt Nichtzulassungsbeschwerde ausdrücklich . Dr. Felsch Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 30.10.2009