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95 lines
734 B

BESCHLUSS
17
.
Februar
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Felsch
Richterin
Richter
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Kläger
Nichtzulassung
Revision
Urteil
21
.
Zivilsenats
Kammergerichts
12
.
September
wird
zurückgewiesen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
S.
.
Senat
hat
auch
gerügten
Grundrechtsverstöße
.
Abs.
Abs.
GG
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
.
Kläger
tragen
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
228.160,00
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung
Felsch