BESCHLUSS 17 . Februar Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . Februar Vorsitzenden Richter Richter Felsch Richterin Richter Dr. beschlossen : Beschwerde Kläger Nichtzulassung Revision Urteil 21 . Zivilsenats Kammergerichts 12 . September wird zurückgewiesen . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. S. . Senat hat auch gerügten Grundrechtsverstöße . Abs. Abs. GG geprüft durchgreifend erachtet . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen . Kläger tragen Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : 228.160,00 € Vorinstanzen : Entscheidung KG Entscheidung Felsch