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204 lines
1.5 KiB

BESCHLUSS
24
.
Januar
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
hat
24
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
1
.
August
wird
zurückgewiesen
aufzeigt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
Satz
.
Art
.
Abs.
GG
ist
verletzt
Berufungsgericht
Sachverständigengutachten
Behauptung
Beklagten
eingeholt
hat
Zeitpunkt
Verkaufs
Grundstücks
7
.
Februar
sei
höherer
vereinbarte
Preis
DM
erzielbar
gewesen
Beklagten
benannten
Zeugen
vernommen
hat
jetzige
Eigentümer
Objekts
Monate
7
.
Februar
bereit
gewesen
sei
auch
nur
Mio.
DM
zahlen
.
Interessent
Grundstück
schon
Monate
7
.
Februar
Käuferin
Preis
erworben
hat
Sachverständigen
ermittelten
Mio.
DM
nahe
kommt
bestreitet
Beklagte
aber
.
verteidigt
vielmehr
Grundstück
"
umgehend
"
habe
verkauft
werden
sollen
maßgebend
Tag
Verkaufs
.
Berufungsgericht
geht
jedoch
rechtsfehlerfrei
Interesse
Bedachten
Testament
vorgegebene
Zeitraum
Jahren
Erbfall
17
.
April
möglichst
günstigen
Verkauf
hätte
ausgenutzt
werden
müssen
.
Grund
hat
Berufungsgericht
Ergebnis
Recht
abgesehen
Behauptungen
Beklagten
Verkehrswert
gerade
7
.
Februar
Beweisaufnahme
klären
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
15.05.2002
OLG
Entscheidung