BESCHLUSS 24 . Januar Rechtsstreit IV . Zivilsenat hat 24 . Januar Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. beschlossen : Beschwerde Beklagten Nichtzulassung Revision Urteil 8 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 1 . August wird zurückgewiesen aufzeigt Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. Satz . Art . Abs. GG ist verletzt Berufungsgericht Sachverständigengutachten Behauptung Beklagten eingeholt hat Zeitpunkt Verkaufs Grundstücks 7 . Februar sei höherer vereinbarte Preis DM erzielbar gewesen Beklagten benannten Zeugen vernommen hat jetzige Eigentümer Objekts Monate 7 . Februar bereit gewesen sei auch nur Mio. DM zahlen . Interessent Grundstück schon Monate 7 . Februar Käuferin Preis erworben hat Sachverständigen ermittelten Mio. DM nahe kommt bestreitet Beklagte aber . verteidigt vielmehr Grundstück " umgehend " habe verkauft werden sollen maßgebend Tag Verkaufs . Berufungsgericht geht jedoch rechtsfehlerfrei Interesse Bedachten Testament vorgegebene Zeitraum Jahren Erbfall 17 . April möglichst günstigen Verkauf hätte ausgenutzt werden müssen . Grund hat Berufungsgericht Ergebnis Recht abgesehen Behauptungen Beklagten Verkehrswert gerade 7 . Februar Beweisaufnahme klären . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz 2 . Halbs . abgesehen . Beklagte trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : € Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung 15.05.2002 OLG Entscheidung