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109 lines
989 B

BESCHLUSS
28
Juli
Rechtsstreit
Klägerin
Beschwerdeführerin
Prozessbevollmächtigter
:
Rechtsanwalt
Beklagte
Beschwerdegegnerin
Prozessbevollmächtigter
:
Rechtsanwalt
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
Juli
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
16
.
wird
zurückgewiesen
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
.
Klägerin
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
.
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Berufungsrechtszug
zuletzt
gestellten
Antrag
Klägerin
geltend
gemachten
Zinsen
sind
nur
insoweit
Nebenforderungen
betreffen
.
Hauptforderung
Zinsen
beansprucht
werden
fehlt
Differenzbetrages
895.738,33
Abhängigkeit
Hauptforderung
.
Zinsen
sind
Nebenforderungen
Sinne
§
Abs.
Halbs
.
selbst
Hauptforderung
.
Kapsa
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung