BESCHLUSS 28 Juli Rechtsstreit Klägerin Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigter : Rechtsanwalt Beklagte Beschwerdegegnerin Prozessbevollmächtigter : Rechtsanwalt . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 28 Juli Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. beschlossen : Beschwerde Klägerin Nichtzulassung Revision Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 16 . wird zurückgewiesen . hat Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts . Klägerin hat Kosten Beschwerdeverfahrens tragen . Beschwerdeverfahren wird € festgesetzt . Berufungsrechtszug zuletzt gestellten Antrag Klägerin geltend gemachten Zinsen sind nur insoweit Nebenforderungen € betreffen . Hauptforderung Zinsen € beansprucht werden fehlt Differenzbetrages 895.738,33 € Abhängigkeit Hauptforderung . Zinsen sind Nebenforderungen Sinne § Abs. Halbs . selbst Hauptforderung . Kapsa Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung