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224 lines
1.8 KiB

BESCHLUSS
26
.
Oktober
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
§
Cb
1600b
Vaterschaftsanfechtungsprozess
beachtende
Ausschlussfrist
Abs.
dient
Schutz
leiblichen
Vaters
Verhinderung
Vaterschaftsfeststellung
Inanspruchnahme
Zahlung
Unterhalt
.
Verletzung
§
kann
Amtshaftungsklage
leiblichen
Vaters
gestützt
werden
.
Beschluss
26
.
Oktober
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
26
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
11
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
30
November
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Beschwerdeverfahrens
hat
Kläger
tragen
.
:
.
Gründe
:
Zulassung
Revision
§
Abs.
§
ist
grundsätzlicher
Bedeutung
Sache
noch
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
geboten
.
Vaterschaftsanfechtungsprozess
beachtende
Ausschlussfrist
§
Abs.
soll
Anfechtungsberechtigten
Interesse
Rechtssicherheit
Familienbeziehungen
Interesse
Kindes
zwingen
angemessenen
Frist
entscheiden
Anfechtungsrecht
Gebrauch
machen
wollen
Urteil
1
.
März
.
m.w
.
.
dient
jedoch
Berufungsgericht
Recht
entschieden
hat
Schutz
leiblichen
Vaters
Verhinderung
Vaterschaftsfeststellung
Inanspruchnahme
Zahlung
Unterhalt
so
auch
872
;
Staudinger/Rauscher
Neubearbeitung
§
.
.
unterliegt
vernünftigen
Zweifel
ist
auch
Rechtsprechung
Schrifttum
ersichtlich
unbestritten
.
9
.
Senat
Familiensachen
Oberlandesgerichts
Beschwerde
angeführten
Beschluss
24
.
Mai
UF
bemerkt
hat
auch
biologische
Vater
werde
Anfechtungsfristen
§
geschützt
dürfte
Zusammenhang
lediglich
Fristen
bewirkte
faktische
Sperre
Rechtsreflex
nur
mittelbare
Begünstigung
vgl.
216
;
Urteil
24
.
März
;
siehe
auch
gemeint
sein
aber
dahingehende
Zweckrichtung
Gesetzes
.
weitergehenden
Begründung
sieht
Senat
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
.
Kapsa
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
30.11.2005