BESCHLUSS 26 . Oktober Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § § Cb 1600b Vaterschaftsanfechtungsprozess beachtende Ausschlussfrist Abs. dient Schutz leiblichen Vaters Verhinderung Vaterschaftsfeststellung Inanspruchnahme Zahlung Unterhalt . Verletzung § kann Amtshaftungsklage leiblichen Vaters gestützt werden . Beschluss 26 . Oktober . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 26 . Oktober Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. beschlossen : Beschwerde Klägers Nichtzulassung Revision Urteil 11 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 30 November wird zurückgewiesen . Kosten Beschwerdeverfahrens hat Kläger tragen . : € . Gründe : Zulassung Revision § Abs. § ist grundsätzlicher Bedeutung Sache noch Sicherung einheitlichen Rechtsprechung geboten . Vaterschaftsanfechtungsprozess beachtende Ausschlussfrist § Abs. soll Anfechtungsberechtigten Interesse Rechtssicherheit Familienbeziehungen Interesse Kindes zwingen angemessenen Frist entscheiden Anfechtungsrecht Gebrauch machen wollen Urteil 1 . März . m.w . . dient jedoch Berufungsgericht Recht entschieden hat Schutz leiblichen Vaters Verhinderung Vaterschaftsfeststellung Inanspruchnahme Zahlung Unterhalt so auch 872 ; Staudinger/Rauscher Neubearbeitung § . . unterliegt vernünftigen Zweifel ist auch Rechtsprechung Schrifttum ersichtlich unbestritten . 9 . Senat Familiensachen Oberlandesgerichts Beschwerde angeführten Beschluss 24 . Mai UF bemerkt hat auch biologische Vater werde Anfechtungsfristen § geschützt dürfte Zusammenhang lediglich Fristen bewirkte faktische Sperre Rechtsreflex nur mittelbare Begünstigung vgl. 216 ; Urteil 24 . März ; siehe auch gemeint sein aber dahingehende Zweckrichtung Gesetzes . weitergehenden Begründung sieht Senat gemäß § Abs. Satz Halbs . . Kapsa Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 30.11.2005