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NAMEN
Verkündet
:
11
November
Freitag
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
Satz
Frage
anderweitigen
Ersatzmöglichkeit
geschädigte
Grundstückskäufer
Unwirksamkeit
Kaufvertrags
zwar
Verkäufer
Kaufpreisrückzahlungsanspruch
hat
jedoch
nur
Zug-um-Zug
Erteilung
Löschungsbewilligung
Grundstück
Verkäufers
kaufpreisfinanzierenden
Kreditinstituts
eingetragene
Grundschuld
erfüllen
ist
Geschädigte
Ablösung
Kredits
Lage
ist
.
Urteil
11
November
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
11
November
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dörr
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Kläger
wird
Urteil
24
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
21
.
Februar
aufgehoben
.
Berufung
Beklagten
Urteil
2
.
Zivilkammer
Landgerichts
4
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Beklagte
hat
auch
Kosten
Rechtsmittelzüge
tragen
.
Tatbestand
Kläger
nehmen
Beklagten
Schadensersatz
Amtspflichtverletzung
Notar
Anspruch
.
Anraten
Anlagevermittlers
entschlossen
Kläger
GmbH
Folgenden
:
förmlich
festgelegten
Sanierungsgebiet
belegene
tumswohnung
erwerben
.
Beklagte
beurkundete
7
.
Dezember
Kaufvertrag
.
Kläger
verpflichteten
Zahlung
Kaufpreises
DM
Verkäuferin
.
Betrag
sollte
Eintragung
Auflassungsvormerkung
Kläger
fällig
sein
.
erteilte
Kläger
Belastungsvollmacht
verkaufte
Wohnungseigentum
.
Beklagte
wies
Wirksamkeit
Vertrages
Erteilung
Genehmigungen
abhängig
sei
.
Ferner
belehrte
Gefahren
Vorleistungen
.
Kläger
finanzierten
Kaufpreis
voller
Höhe
.
Zweck
hatten
4
.
Dezember
Bezirkssparkasse
jetzt
:
folgenden
:
hensverträge
geschlossen
.
Besicherung
Forderungen
Verträgen
ist
Sparkasse
Grundbuch
Grundschuld
DM
Zinsen
eingetragen
.
Auflassungsvormerkung
Kläger
ebenfalls
Grundbuch
eingetragen
worden
war
leisteten
vereinbarten
Kaufpreis
.
Stadt
versagte
inzwischen
bestandskräftig
rungsrechtliche
Genehmigung
Kaufvertrags
.
Kläger
erwirkten
Landgerichts
rechtskräftig
gewordenes
Ur-
Rückzahlung
DM
Zinsen
Zug-um-Zug
Erteilung
ligung
Auflassungsvormerkung
Grundschuld
verurteilt
wurde
.
zahlte
.
Bislang
haben
Kläger
Zwangsvollstreckung
Urteil
eingeleitet
.
sehen
finanziell
Lage
Darlehen
Sparkasse
tilgen
Wege
Löschungsbewilligung
Grundschuld
erlangen
.
Zahlung
DM
Zinsen
Zug-um-Zug
Abtretung
titulierten
Forderung
Feststellung
pflichtung
Beklagten
weiteren
Schaden
ersetzen
hilfsweise
Freistellung
Darlehensverbindlichkeiten
gerichtete
Klage
hatte
ersten
Instanz
Hauptantrag
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgen
Kläger
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
Berufungsgericht
hat
Begründung
ausgeführt
zwar
falle
Beklagten
Amtspflichtverletzung
Last
.
Kläger
hätten
jedoch
zumindest
derzeit
Schaden
Urkundstätigkeit
Beklagten
erlitten
.
Vortrag
Kläger
ergebe
Zwangsvollstreckung
erfolglos
wäre
.
weiteren
spreche
Aktenlage
Sparkasse
geweigert
hätte
Gerichtsvollzieher
Vollstreckungsgericht
unparteiischen
Dritten
Löschungsbewilligung
Grundschuld
Maßgabe
auszuhändigen
Zwangsvollstreckung
erzielten
Zwangsvollstreckung
erzielten
Erlös
auszukehren
.
Grunde
bestehe
auch
anderweitige
Ersatzmöglichkeit
§
Abs.
Satz
II
.
Schadensersatzanspruch
Kläger
Beklagten
kann
Erwägungen
Berufungsgerichts
ausgeschlossen
werden
.
Revision
führt
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
1
.
Beklagte
verletzte
Berufungsgericht
zutreffend
men
hat
fahrlässig
Notar
obliegende
Amtspflicht
unterließ
Möglichkeiten
belehren
Gefahren
fehlenden
Sicherung
Vorleistung
Kläger
§
Nr.
beurkundeten
Vertrages
erbringen
hatten
vermeiden
.
Revisionserwiderung
tritt
auch
.
2
.
Klägern
ist
Belehrungsmangel
Schaden
entstanden
.
insoweit
zutreffenden
Gründen
Berufungsurteils
ist
Zurechnungszusammenhang
haftungsbegründenden
Verhalten
Beklagten
Schaden
unterbrochen
worden
Kläger
versuchten
Neuabschluß
Kaufvertrages
eingelassen
haben
.
Höhe
Ersatzforderung
Interesse
Kläger
Feststellung
weiteren
Schadensersatzverpflichtung
hat
Beklagte
Einwendungen
erhoben
.
3
.
Schadensersatzanspruch
Kläger
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
ausgeschlossen
.
Bestimmung
ist
bloß
fahrlässigen
Amtspflichtverletzung
Notars
Schadensersatzanspruch
Geschädigten
ausgeschlossen
andere
Weise
Ersatz
erlangen
vermag
.
Begriff
anderweitigen
Ersatzmöglichkeit
wird
weit
verstanden
.
kommen
Möglichkeiten
Schadloshaltung
tatsächlicher
rechtlicher
Art
Betracht
Urteil
25
.
Februar
.
anderweitige
Ersatzmöglichkeit
setzt
Grundlage
Tatsachenkreis
findet
Entstehen
Amtshaftungsanspruchs
maßgebend
ist
:
Urteile
16
November
ZR
WM
;
11
.
März
ZR
.
;
Ganter
708
;
Rinsche
aaO
.
;
Zugehör
Handbuch
Notarhaftung
.
.
muß
anderweitige
Ersatzmöglichkeit
rechtlich
wirtschaftlich
begründete
Aussicht
Erfolg
bieten
.
Weitläufige
unsichere
Ergebnis
zweifelhafte
Wege
braucht
Geschädigte
einzuschlagen
:
Senat
126
;
Urteil
6
.
Oktober
WM
§
Abs.
Satz
;
Ganter
aaO
.
Vorliegen
anderweitigen
Ersatzmöglichkeit
steht
gleich
Geschädigte
früher
bestehende
Möglichkeit
Ersatz
Schadens
Dritten
erlangen
schuldhaft
versäumt
hat
Urteil
18
November
ZR
m.w
.
;
Zugehör
aaO
.
.
anderweitige
Ersatzmöglichkeit
ist
Rechtsverhältnis
Kläger
Sparkasse
herzuleiten
.
Kläger
haben
Sparkasse
Anspruch
Überlassung
Löschungsbewilligung
Grundschuld
treuen
Händen
Vollstreckungsorgans
Zwangsvollstreckung
Urteil
Landgerichts
ermöglichen
vgl.
§
§
.
Darlehensverträgen
ergibt
Anspruch
Aushändigung
Löschungsbewilligung
Tilgung
Darlehensforderungen
.
Nummer
Abs.
Satz
Vertragsbedingungen
werden
Sicherheiten
Befriedigung
Darlehensforderung
Sicherungsgeber
Darlehensnehmer
zurückgegeben
Sicherungsgeber
Herausgabe
zustimmt
.
Zwar
hat
Sicherungsgeberin
Rückgewähransprüche
Zahlung
Kaufpreises
§
Nr.
Abs.
Satz
Kaufvertrages
Kläger
übertragen
.
Jedoch
entsteht
Anspruch
Erteilung
Löschungsbewilligung
erst
Tilgung
Darlehensforderungen
.
ist
bislang
geschehen
.
Gesetz
folgt
Anspruch
Übergabe
Löschungsbewilligung
Vollstreckungsorgan
treuen
Händen
ebenfalls
.
Auffassung
Berufungsgerichts
haben
Kläger
Revision
zutreffend
rügt
auch
vorgetragen
Sparkasse
freiwillig
treuhänderischen
Überlassung
Löschungsbewilligung
Gerichtsvollzieher
Vollstreckungsgericht
bereit
war
.
Kläger
haben
bereits
Klageschrift
ausgeführt
"
Bezirkssparkasse
bereit
war
Löschungsbewilligung
Finanzierungsgrundschuld
Vollstreckungsorgan
Verfügung
stellen
Zwangsvollstreckung
ausgeurteilten
Betrags
ermöglichen
"
.
Klageerwiderung
hat
Beklagte
beanstandet
Kläger
schungsbewilligung
Zwangsvollstreckung
beauftragten
Gerichtsvollzieher
Treuhandwege
Verfügung
gestellt
hätten
.
haben
Kläger
Schriftsatz
29
.
September
Darlegung
Schriftverkehrs
Bevollmächtigten
Sparkasse
erwidert
Gläubigerin
bereit
war
"
Löschungsbewilligung
Treuhandwege
Gerichtsvollzieher
auszuhändigen
"
.
haben
Kläger
Schreiben
Bevollmächtigten
Sparkasse
19
.
Oktober
Bezug
genommen
Ansicht
Zusammenhang
klägerischen
Anschreiben
24
.
September
Ablehnung
Sparkasse
ergab
.
Beklagte
hat
Erwiderungsschriftsatz
Ansicht
geäußert
Antwort
Bevollmächtigten
Sparkasse
19
.
Oktober
lasse
Sicherheit
entnehmen
Vorschlag
Kläger
einverstanden
gewesen
sei
.
sind
Kläger
Schriftsatz
10
.
Oktober
erneuter
Bezugnahme
Schreiben
19
.
Oktober
entgegengetreten
haben
wiederholt
Gläubigerin
Vorschlag
Gerichtsvollzieher
Löschungsbewilligung
treuhänderisch
überlassen
abgelehnt
habe
.
Berufungsinstanz
haben
Kläger
erstinstanzlichen
Vortrag
Bezug
genommen
.
Vorbringen
ergibt
klar
Behauptung
Kläger
Sparkasse
sei
bereit
gewesen
Zwangsvollstreckung
Urteil
Landgerichts
ermöglichen
Löschungsbewilligung
Grundschuld
Vollstreckungsorgan
treuen
Händen
überließ
.
erübrigten
weitere
Bemühungen
Zwangsvollstreckung
.
entgegenstehende
Auffassung
Berufungssenats
beruht
Mißdeutung
klägerischen
Vortrags
.
Berufungsgericht
hat
Vorbringen
Beschluß
Zurückweisung
Tatbestandsberichtigungsantrags
12
.
Oktober
ergibt
fehlerhaft
lediglich
gedankliche
Überlegungen
klägerischen
Prozeßbevollmächtigten
verstanden
.
Berufungsgericht
hätte
übrigen
Revision
gleichfalls
Recht
rügt
auch
Grundlage
Verständnisses
klägerischen
Vortrags
Rahmen
prozessualen
Fürsorgepflicht
§
Abs.
hinweisen
müssen
Beurteilung
Vorinstanz
Frage
anderweitigen
Ersatzmöglichkeit
abzuweichen
gedachte
vgl.
Urteil
27
.
April
m.w
.
.
anderweitige
zumutbare
Ersatzmöglichkeit
Kläger
besteht
auch
Geltendmachung
Ansprüchen
§
Abs.
Fassung
30
.
September
.
V.m
.
Art
.
§
Erklärung
Widerrufs
Abschluß
Darlehensverträge
gerichteten
Willenserklärungen
Abs.
.
kann
insoweit
beruhen
Voraussetzungen
Widerrufsrecht
überhaupt
bestanden
.
Zwar
könnten
Kläger
Geltendmachung
etwaigen
Widerrufsrechts
Tilgungsleistungen
Darlehensverbindlichkeiten
marktüblichen
Verzinsung
zurückverlangen
vgl.
Urteil
12
November
XI
.
entfielen
Disagio
etwaige
Bearbeitungsgebühren
vgl.
aaO
.
Jedoch
müßten
§
Abs.
HaustürWG
ausgezahlten
Nettokreditbetrag
marktüblichen
Verzinsung
sofort
erstatten
vgl.
kreditbetrag
marktüblichen
Verzinsung
sofort
erstatten
vgl.
aaO
.
sind
jedoch
finanziell
Lage
.
anderweitige
Ersatzmöglichkeit
besteht
auch
Form
Leistungsverweigerungsrechts
Darlehensrückzahlungsanspruch
Sparkasse
§
Abs.
VerbrKrG
Fassung
30
.
September
.
V.m
.
Art
.
§
EGBGB
.
Bestimmung
kann
Verbraucher
Rückzahlung
Kredits
verweigern
Einwendungen
verbundenen
Kaufvertrag
hier
Unwirksamkeit
Versagung
sanierungsrechtlichen
Genehmigung
Verkäufer
Verweigerung
Leistung
berechtigen
würden
.
Vorschrift
ist
jedoch
Realkreditverträge
anzuwenden
.
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG
findet
§
VerbrKrG
derartige
Verträge
Anwendung
Urteile
10
.
September
XI
9
.
April
XI
jeweils
m.w
.
siehe
auch
Urteil
27
.
Januar
XI
.
Beklagte
macht
geltend
Kläger
hätten
frühere
anderweitige
Ersatzmöglichkeit
versäumt
Vorprozeß
Landgericht
gestellte
Antrag
Verurteilung
Rückzahlung
Kaufpreises
lediglich
Zug-um-Zug
Erteilung
Löschungsbewilligung
Sparkasse
eingetragene
Grundschuld
sachwidrig
gewesen
sei
.
hätten
uneingeschränkte
Verurteilung
erreichen
sodann
Zwangsvollstreckung
durchführen
können
.
habe
Kläger
Anspruch
Beseitigung
Grundschuld
.
könne
Sparkasse
Wege
Grundbuchberichtigungsanspruchs
Löschung
Grundschuld
verlangen
Versagung
chen
Genehmigung
Kaufvertrag
enthaltenen
Belastungsvollmacht
Nr.
unwirksam
sei
.
sei
Grundschuld
wirksam
bestellt
worden
.
Jedenfalls
obliege
Klägern
Rahmen
bereicherungsrechtlichen
Rückabwicklung
Kaufvertrags
erbrachten
Leistungen
Löschung
Grundschuld
bewirken
.
Beklagte
verweist
insoweit
dort
S.
veröffentlichte
Entscheidung
V.
Zivilsenats
26
.
Oktober
macht
überdies
geltend
Grundschuld
sei
Vermögen
Sparkasse
zugute
gekommen
.
ist
folgen
.
ist
bereits
bezweifeln
Kläger
bereicherungsrechtlichen
Verhältnis
K.
überhaupt
hätten
einwenden
können
Grundschuld
Grundbuchberichtigungsanspruch
§
Sparkasse
habe
.
Jedenfalls
besteht
Anspruch
Grundschuld
wirksam
bestellt
wurde
Grundbuch
unrichtig
ist
.
Kaufvertrag
enthaltene
Belastungsvollmacht
war
unbeschadet
zunächst
schwebenden
später
endgültigen
Unwirksamkeit
Vertrages
wirksam
.
Urkunde
schwebend
unwirksamen
Grundstückskaufvertrag
einbezogene
Belastungsvollmacht
unabhängig
rechtlichen
Bestand
Erwerbsvertrags
wirksam
ist
hängt
Vertragsparteien
Vollmacht
herbeizuführenden
Rechtswirkungen
schon
Schwebezustandes
bewirken
wollten
vgl.
;
Limmer
ZNotP
;
Wenzel
;
weitergehend
:
Grundbuchrecht
13
.
Aufl
.
.
Belastungsvollmacht
schwebender
Unwirksamkeit
Kaufvertrages
stets
wirksam
hält
.
Zweifel
ist
dann
Geschäftseinheit
Kaufvertrag
Belastungsvollmacht
anzunehmen
so
§
Anwendung
findet
Limmer
aaO
.
ist
hier
getroffenen
Abreden
Fall
.
Kaufpreis
sollte
unabhängig
Erteilung
erforderlichen
Genehmigungen
Bescheinigungen
Eintragung
Auflassungsvormerkung
Kläger
entrichtet
werden
Nr.
Kaufvertrags
.
Belastungsvollmacht
diente
Finanzierung
Kaufpreises
erforderlichen
Sicherheiten
bestellen
.
Sollte
Kaufpreis
schwebenden
Unwirksamkeit
Vertrages
geleistet
werden
mußten
Finanzierung
erforderlichen
Sicherheiten
gleichfalls
Schwebezustandes
bestellt
werden
.
war
nur
möglich
Belastungsvollmacht
unabhängig
Genehmigung
Kaufvertrags
wirksam
war
.
Auffassung
Beklagten
erfaßt
Kläger
gerichtete
Bereicherungsanspruch
endgültigen
Scheitern
Kaufvertrags
auch
Befreiung
Grundstück
lastenden
Finanzierungsgrundschuld
.
Revisionserwiderung
herangezogene
Entscheidung
V.
Zivilsenats
26
.
Oktober
aaO
betrifft
hier
vorliegende
Fallgestaltung
.
dort
beurteilenden
Sache
war
Käufern
Grundstück
lastenfrei
übertragen
sodann
Pfandrecht
belastet
worden
.
V.
hat
dort
angenommen
Eigentum
Grundstück
sei
mehr
unverändert
vorhanden
kondiktionsrechtlich
nur
Zustand
rückzuübertragen
aaO
S.
.
Belastung
Grundpfandrecht
sei
Wertersatz
geschuldet
§
Abs.
.
Hier
liegt
Fall
anders
.
Kläger
haben
Eigentum
verkauften
Wohnung
erhalten
.
Leistung
haben
Auflassungsvormerkung
aber
cherung
aufgenommenen
Kredits
erlangt
Sparkasse
bestellte
Grundschuld
bewirkt
wurde
.
Bereicherungsobjekt
ist
noch
unverändert
vorhanden
so
ist
siehe
Konstellation
.
vorgenannten
Gründen
scheiden
auch
Schadensersatzansprüche
Rechtsanwälte
Kläger
Landgericht
vertreten
haben
.
gereicht
Vorwurf
Pflichtverletzung
Verurteilung
Rückzahlung
preises
lediglich
Zug-um-Zug
Erteilung
Löschungsbewilligung
Grundschuld
beantragt
haben
.
standes
Urteils
Landgerichts
hatte
Tatbein
Vorprozeß
rückbehaltungsrecht
berufen
.
Verteidigung
insoweit
Aussicht
Erfolg
hatte
war
Beschränkung
Klageantrags
schon
Kostengründen
sachgerecht
.
Senat
konnte
Sache
selbst
abschließend
entscheiden
weitere
Feststellungen
geboten
sind
§
Abs.
.