NAMEN Verkündet : 11 November Freitag Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. Satz Frage anderweitigen Ersatzmöglichkeit geschädigte Grundstückskäufer Unwirksamkeit Kaufvertrags zwar Verkäufer Kaufpreisrückzahlungsanspruch hat jedoch nur Zug-um-Zug Erteilung Löschungsbewilligung Grundstück Verkäufers kaufpreisfinanzierenden Kreditinstituts eingetragene Grundschuld erfüllen ist Geschädigte Ablösung Kredits Lage ist . Urteil 11 November . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 11 November Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dörr Dr. Recht erkannt : Revision Kläger wird Urteil 24 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 21 . Februar aufgehoben . Berufung Beklagten Urteil 2 . Zivilkammer Landgerichts 4 . April wird zurückgewiesen . Beklagte hat auch Kosten Rechtsmittelzüge tragen . Tatbestand Kläger nehmen Beklagten Schadensersatz Amtspflichtverletzung Notar Anspruch . Anraten Anlagevermittlers entschlossen Kläger GmbH Folgenden : förmlich festgelegten Sanierungsgebiet belegene tumswohnung erwerben . Beklagte beurkundete 7 . Dezember Kaufvertrag . Kläger verpflichteten Zahlung Kaufpreises DM Verkäuferin . Betrag sollte Eintragung Auflassungsvormerkung Kläger fällig sein . erteilte Kläger Belastungsvollmacht verkaufte Wohnungseigentum . Beklagte wies Wirksamkeit Vertrages Erteilung Genehmigungen abhängig sei . Ferner belehrte Gefahren Vorleistungen . Kläger finanzierten Kaufpreis voller Höhe . Zweck hatten 4 . Dezember Bezirkssparkasse jetzt : folgenden : hensverträge geschlossen . Besicherung Forderungen Verträgen ist Sparkasse Grundbuch Grundschuld DM Zinsen eingetragen . Auflassungsvormerkung Kläger ebenfalls Grundbuch eingetragen worden war leisteten vereinbarten Kaufpreis . Stadt versagte inzwischen bestandskräftig rungsrechtliche Genehmigung Kaufvertrags . Kläger erwirkten Landgerichts rechtskräftig gewordenes Ur- Rückzahlung DM Zinsen Zug-um-Zug Erteilung ligung Auflassungsvormerkung Grundschuld verurteilt wurde . zahlte . Bislang haben Kläger Zwangsvollstreckung Urteil eingeleitet . sehen finanziell Lage Darlehen Sparkasse tilgen Wege Löschungsbewilligung Grundschuld erlangen . Zahlung DM Zinsen Zug-um-Zug Abtretung titulierten Forderung Feststellung pflichtung Beklagten weiteren Schaden ersetzen hilfsweise Freistellung Darlehensverbindlichkeiten gerichtete Klage hatte ersten Instanz Hauptantrag Erfolg . Berufungsgericht hat Klage abgewiesen . Senat zugelassenen Revision verfolgen Kläger Wiederherstellung landgerichtlichen Urteils . Entscheidungsgründe Berufungsgericht hat Begründung ausgeführt zwar falle Beklagten Amtspflichtverletzung Last . Kläger hätten jedoch zumindest derzeit Schaden Urkundstätigkeit Beklagten erlitten . Vortrag Kläger ergebe Zwangsvollstreckung erfolglos wäre . weiteren spreche Aktenlage Sparkasse geweigert hätte Gerichtsvollzieher Vollstreckungsgericht unparteiischen Dritten Löschungsbewilligung Grundschuld Maßgabe auszuhändigen Zwangsvollstreckung erzielten Zwangsvollstreckung erzielten Erlös auszukehren . Grunde bestehe auch anderweitige Ersatzmöglichkeit § Abs. Satz II . Schadensersatzanspruch Kläger Beklagten kann Erwägungen Berufungsgerichts ausgeschlossen werden . Revision führt Wiederherstellung landgerichtlichen Urteils . 1 . Beklagte verletzte Berufungsgericht zutreffend men hat fahrlässig Notar obliegende Amtspflicht unterließ Möglichkeiten belehren Gefahren fehlenden Sicherung Vorleistung Kläger § Nr. beurkundeten Vertrages erbringen hatten vermeiden . Revisionserwiderung tritt auch . 2 . Klägern ist Belehrungsmangel Schaden entstanden . insoweit zutreffenden Gründen Berufungsurteils ist Zurechnungszusammenhang haftungsbegründenden Verhalten Beklagten Schaden unterbrochen worden Kläger versuchten Neuabschluß Kaufvertrages eingelassen haben . Höhe Ersatzforderung Interesse Kläger Feststellung weiteren Schadensersatzverpflichtung hat Beklagte Einwendungen erhoben . 3 . Schadensersatzanspruch Kläger ist gemäß § Abs. Satz ausgeschlossen . Bestimmung ist bloß fahrlässigen Amtspflichtverletzung Notars Schadensersatzanspruch Geschädigten ausgeschlossen andere Weise Ersatz erlangen vermag . Begriff anderweitigen Ersatzmöglichkeit wird weit verstanden . kommen Möglichkeiten Schadloshaltung tatsächlicher rechtlicher Art Betracht Urteil 25 . Februar . anderweitige Ersatzmöglichkeit setzt Grundlage Tatsachenkreis findet Entstehen Amtshaftungsanspruchs maßgebend ist : Urteile 16 November ZR WM ; 11 . März ZR . ; Ganter 708 ; Rinsche aaO . ; Zugehör Handbuch Notarhaftung . . muß anderweitige Ersatzmöglichkeit rechtlich wirtschaftlich begründete Aussicht Erfolg bieten . Weitläufige unsichere Ergebnis zweifelhafte Wege braucht Geschädigte einzuschlagen : Senat 126 ; Urteil 6 . Oktober WM § Abs. Satz ; Ganter aaO . Vorliegen anderweitigen Ersatzmöglichkeit steht gleich Geschädigte früher bestehende Möglichkeit Ersatz Schadens Dritten erlangen schuldhaft versäumt hat Urteil 18 November ZR m.w . ; Zugehör aaO . . anderweitige Ersatzmöglichkeit ist Rechtsverhältnis Kläger Sparkasse herzuleiten . Kläger haben Sparkasse Anspruch Überlassung Löschungsbewilligung Grundschuld treuen Händen Vollstreckungsorgans Zwangsvollstreckung Urteil Landgerichts ermöglichen vgl. § § . Darlehensverträgen ergibt Anspruch Aushändigung Löschungsbewilligung Tilgung Darlehensforderungen . Nummer Abs. Satz Vertragsbedingungen werden Sicherheiten Befriedigung Darlehensforderung Sicherungsgeber Darlehensnehmer zurückgegeben Sicherungsgeber Herausgabe zustimmt . Zwar hat Sicherungsgeberin Rückgewähransprüche Zahlung Kaufpreises § Nr. Abs. Satz Kaufvertrages Kläger übertragen . Jedoch entsteht Anspruch Erteilung Löschungsbewilligung erst Tilgung Darlehensforderungen . ist bislang geschehen . Gesetz folgt Anspruch Übergabe Löschungsbewilligung Vollstreckungsorgan treuen Händen ebenfalls . Auffassung Berufungsgerichts haben Kläger Revision zutreffend rügt auch vorgetragen Sparkasse freiwillig treuhänderischen Überlassung Löschungsbewilligung Gerichtsvollzieher Vollstreckungsgericht bereit war . Kläger haben bereits Klageschrift ausgeführt " Bezirkssparkasse bereit war Löschungsbewilligung Finanzierungsgrundschuld Vollstreckungsorgan Verfügung stellen Zwangsvollstreckung ausgeurteilten Betrags ermöglichen " . Klageerwiderung hat Beklagte beanstandet Kläger schungsbewilligung Zwangsvollstreckung beauftragten Gerichtsvollzieher Treuhandwege Verfügung gestellt hätten . haben Kläger Schriftsatz 29 . September Darlegung Schriftverkehrs Bevollmächtigten Sparkasse erwidert Gläubigerin bereit war " Löschungsbewilligung Treuhandwege Gerichtsvollzieher auszuhändigen " . haben Kläger Schreiben Bevollmächtigten Sparkasse 19 . Oktober Bezug genommen Ansicht Zusammenhang klägerischen Anschreiben 24 . September Ablehnung Sparkasse ergab . Beklagte hat Erwiderungsschriftsatz Ansicht geäußert Antwort Bevollmächtigten Sparkasse 19 . Oktober lasse Sicherheit entnehmen Vorschlag Kläger einverstanden gewesen sei . sind Kläger Schriftsatz 10 . Oktober erneuter Bezugnahme Schreiben 19 . Oktober entgegengetreten haben wiederholt Gläubigerin Vorschlag Gerichtsvollzieher Löschungsbewilligung treuhänderisch überlassen abgelehnt habe . Berufungsinstanz haben Kläger erstinstanzlichen Vortrag Bezug genommen . Vorbringen ergibt klar Behauptung Kläger Sparkasse sei bereit gewesen Zwangsvollstreckung Urteil Landgerichts ermöglichen Löschungsbewilligung Grundschuld Vollstreckungsorgan treuen Händen überließ . erübrigten weitere Bemühungen Zwangsvollstreckung . entgegenstehende Auffassung Berufungssenats beruht Mißdeutung klägerischen Vortrags . Berufungsgericht hat Vorbringen Beschluß Zurückweisung Tatbestandsberichtigungsantrags 12 . Oktober ergibt fehlerhaft lediglich gedankliche Überlegungen klägerischen Prozeßbevollmächtigten verstanden . Berufungsgericht hätte übrigen Revision gleichfalls Recht rügt auch Grundlage Verständnisses klägerischen Vortrags Rahmen prozessualen Fürsorgepflicht § Abs. hinweisen müssen Beurteilung Vorinstanz Frage anderweitigen Ersatzmöglichkeit abzuweichen gedachte vgl. Urteil 27 . April m.w . . anderweitige zumutbare Ersatzmöglichkeit Kläger besteht auch Geltendmachung Ansprüchen § Abs. Fassung 30 . September . V.m . Art . § Erklärung Widerrufs Abschluß Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen Abs. . kann insoweit beruhen Voraussetzungen Widerrufsrecht überhaupt bestanden . Zwar könnten Kläger Geltendmachung etwaigen Widerrufsrechts Tilgungsleistungen Darlehensverbindlichkeiten marktüblichen Verzinsung zurückverlangen vgl. Urteil 12 November XI . entfielen Disagio etwaige Bearbeitungsgebühren vgl. aaO . Jedoch müßten § Abs. HaustürWG ausgezahlten Nettokreditbetrag marktüblichen Verzinsung sofort erstatten vgl. kreditbetrag marktüblichen Verzinsung sofort erstatten vgl. aaO . sind jedoch finanziell Lage . anderweitige Ersatzmöglichkeit besteht auch Form Leistungsverweigerungsrechts Darlehensrückzahlungsanspruch Sparkasse § Abs. VerbrKrG Fassung 30 . September . V.m . Art . § EGBGB . Bestimmung kann Verbraucher Rückzahlung Kredits verweigern Einwendungen verbundenen Kaufvertrag hier Unwirksamkeit Versagung sanierungsrechtlichen Genehmigung Verkäufer Verweigerung Leistung berechtigen würden . Vorschrift ist jedoch Realkreditverträge anzuwenden . § Abs. Nr. VerbrKrG findet § VerbrKrG derartige Verträge Anwendung Urteile 10 . September XI 9 . April XI jeweils m.w . siehe auch Urteil 27 . Januar XI . Beklagte macht geltend Kläger hätten frühere anderweitige Ersatzmöglichkeit versäumt Vorprozeß Landgericht gestellte Antrag Verurteilung Rückzahlung Kaufpreises lediglich Zug-um-Zug Erteilung Löschungsbewilligung Sparkasse eingetragene Grundschuld sachwidrig gewesen sei . hätten uneingeschränkte Verurteilung erreichen sodann Zwangsvollstreckung durchführen können . habe Kläger Anspruch Beseitigung Grundschuld . könne Sparkasse Wege Grundbuchberichtigungsanspruchs Löschung Grundschuld verlangen Versagung chen Genehmigung Kaufvertrag enthaltenen Belastungsvollmacht Nr. unwirksam sei . sei Grundschuld wirksam bestellt worden . Jedenfalls obliege Klägern Rahmen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung Kaufvertrags erbrachten Leistungen Löschung Grundschuld bewirken . Beklagte verweist insoweit dort S. veröffentlichte Entscheidung V. Zivilsenats 26 . Oktober macht überdies geltend Grundschuld sei Vermögen Sparkasse zugute gekommen . ist folgen . ist bereits bezweifeln Kläger bereicherungsrechtlichen Verhältnis K. überhaupt hätten einwenden können Grundschuld Grundbuchberichtigungsanspruch § Sparkasse habe . Jedenfalls besteht Anspruch Grundschuld wirksam bestellt wurde Grundbuch unrichtig ist . Kaufvertrag enthaltene Belastungsvollmacht war unbeschadet zunächst schwebenden später endgültigen Unwirksamkeit Vertrages wirksam . Urkunde schwebend unwirksamen Grundstückskaufvertrag einbezogene Belastungsvollmacht unabhängig rechtlichen Bestand Erwerbsvertrags wirksam ist hängt Vertragsparteien Vollmacht herbeizuführenden Rechtswirkungen schon Schwebezustandes bewirken wollten vgl. ; Limmer ZNotP ; Wenzel ; weitergehend : Grundbuchrecht 13 . Aufl . . Belastungsvollmacht schwebender Unwirksamkeit Kaufvertrages stets wirksam hält . Zweifel ist dann Geschäftseinheit Kaufvertrag Belastungsvollmacht anzunehmen so § Anwendung findet Limmer aaO . ist hier getroffenen Abreden Fall . Kaufpreis sollte unabhängig Erteilung erforderlichen Genehmigungen Bescheinigungen Eintragung Auflassungsvormerkung Kläger entrichtet werden Nr. Kaufvertrags . Belastungsvollmacht diente Finanzierung Kaufpreises erforderlichen Sicherheiten bestellen . Sollte Kaufpreis schwebenden Unwirksamkeit Vertrages geleistet werden mußten Finanzierung erforderlichen Sicherheiten gleichfalls Schwebezustandes bestellt werden . war nur möglich Belastungsvollmacht unabhängig Genehmigung Kaufvertrags wirksam war . Auffassung Beklagten erfaßt Kläger gerichtete Bereicherungsanspruch endgültigen Scheitern Kaufvertrags auch Befreiung Grundstück lastenden Finanzierungsgrundschuld . Revisionserwiderung herangezogene Entscheidung V. Zivilsenats 26 . Oktober aaO betrifft hier vorliegende Fallgestaltung . dort beurteilenden Sache war Käufern Grundstück lastenfrei übertragen sodann Pfandrecht belastet worden . V. hat dort angenommen Eigentum Grundstück sei mehr unverändert vorhanden kondiktionsrechtlich nur Zustand rückzuübertragen aaO S. . Belastung Grundpfandrecht sei Wertersatz geschuldet § Abs. . Hier liegt Fall anders . Kläger haben Eigentum verkauften Wohnung erhalten . Leistung haben Auflassungsvormerkung aber cherung aufgenommenen Kredits erlangt Sparkasse bestellte Grundschuld bewirkt wurde . Bereicherungsobjekt ist noch unverändert vorhanden so ist siehe Konstellation . vorgenannten Gründen scheiden auch Schadensersatzansprüche Rechtsanwälte Kläger Landgericht vertreten haben . gereicht Vorwurf Pflichtverletzung Verurteilung Rückzahlung preises lediglich Zug-um-Zug Erteilung Löschungsbewilligung Grundschuld beantragt haben . standes Urteils Landgerichts hatte Tatbein Vorprozeß rückbehaltungsrecht berufen . Verteidigung insoweit Aussicht Erfolg hatte war Beschränkung Klageantrags schon Kostengründen sachgerecht . Senat konnte Sache selbst abschließend entscheiden weitere Feststellungen geboten sind § Abs. .