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1.1 KiB

BESCHLUSS
ZB
22
.
Januar
Verfahren
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Januar
Vizepräsidenten
Richter
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Antragstellerin
Prozesskostenhilfe
Rechtsbeschwerde
Beschluss
1
.
Zivilsenats
24
November
gewähren
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Senat
legt
Eingabe
Antragstellerin
Beiordnung
Rechtsanwalts
Einlegung
Begründung
Nichtzulassungsbeschwerde
vorbezeichneten
Beschluss
beantragt
Antrag
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Rechtsbeschwerde
Entscheidung
.
Rechtsbeschwerde
ist
einzige
Betracht
kommende
Rechtsmittel
Nichtzulassungsbeschwerde
nur
Urteilen
Berufungsgerichte
Beschlüssen
gemäß
§
Abs.
statthaft
ist
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
.
Auch
Aussicht
genommene
Rechtsbeschwerde
hat
jedoch
hinreichende
Erfolgsaussicht
Voraussetzung
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
ist
§
.
Rechtsmittel
ist
nur
statthaft
Gesetz
ausdrücklich
bestimmt
ist
Beschwerdegericht
angefochtenen
Beschluss
zugelassen
hat
§
Abs.
.
Voraussetzungen
liegen
hier
.
Rechtsbeschwerdeverfahren
kann
auch
geltend
gemacht
werden
Beschwerdegericht
hätte
Rechtsbeschwerde
zulassen
müssen
vgl.
:
Beschluss
8
November
ZB
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung