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63 lines
569 B

Abschrift
BESCHLUSS
ZB
13
.
Januar
Rechtsstreit
betreffend
Verfahren
Vollstreckbarerklärung
ausländischen
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Antragsgegner
Zwangsvollstreckung
Beschluss
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
6
.
Zivilsenat
27
.
August
Sicherheitsleistung
einstweilen
einzustellen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Antragsgegner
haben
dargetan
glaubhaft
gemacht
wirtschaftlichen
Interessen
Interesse
Antragsteller
Vollstreckung
vorbezeichneten
Beschluss
überwiegen
Abs.
Satz
Abs.
Satz
.