Abschrift BESCHLUSS ZB 13 . Januar Rechtsstreit betreffend Verfahren Vollstreckbarerklärung ausländischen . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . Januar Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. beschlossen : Antrag Antragsgegner Zwangsvollstreckung Beschluss Hanseatischen Oberlandesgerichts 6 . Zivilsenat 27 . August Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen wird zurückgewiesen . Gründe : Antragsgegner haben dargetan glaubhaft gemacht wirtschaftlichen Interessen Interesse Antragsteller Vollstreckung vorbezeichneten Beschluss überwiegen Abs. Satz Abs. Satz .