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80 lines
670 B

ZB
BESCHLUSS
ZB
11
.
Oktober
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Gesuch
Antragstellers
Prozeßkostenhilfe
Beiordnung
Rechtsanwalts
Beschwerde
Beschlüsse
7
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
12
.
April
2
.
August
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
Senat
geht
Antragstellers
17
.
September
eingegangene
Eingabe
unzulässige
Rechtsmittel
Beschwerde
selbst
sein
soll
lediglich
Prozeßkostenhilfegesuch
Vorbereitung
.
Gesuch
ist
zurückzuweisen
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
Aussicht
Erfolg
hat
§
:
Entscheidungen
Oberlandesgerichte
findet
abgesehen
hier
vorliegenden
Ausnahmefällen
Beschwerde
.