ZB BESCHLUSS ZB 11 . Oktober Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 11 . Oktober Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. beschlossen : Gesuch Antragstellers Prozeßkostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalts Beschwerde Beschlüsse 7 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 12 . April 2 . August wird zurückgewiesen . Gründe Senat geht Antragstellers 17 . September eingegangene Eingabe unzulässige Rechtsmittel Beschwerde selbst sein soll lediglich Prozeßkostenhilfegesuch Vorbereitung . Gesuch ist zurückzuweisen beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht Erfolg hat § : Entscheidungen Oberlandesgerichte findet abgesehen hier vorliegenden Ausnahmefällen Beschwerde .