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124 lines
971 B

BESCHLUSS
ZB
18
.
Februar
Rechtsstreit
ECLI
:
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
18
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Beklagten
Senatsbeschluss
14
.
Januar
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Anhörungsrüge
Senatsbeschluss
14
.
Januar
ist
unbegründet
.
Senat
hat
angegriffenen
Entscheidung
Grunde
liegenden
Beratung
Vorbringen
Beklagten
vollständig
berücksichtigt
jedoch
durchgreifend
erachtet
.
Bundesgerichtshof
kann
Sachentscheidung
nur
dann
treffen
Rechtsweg
eröffnet
ist
.
ist
hier
Fall
.
eingelegte
Revision
Urteil
Landgerichts
1
.
Zivilkammer
29
.
September
war
unzulässig
.
Auch
etwaige
Gegenvorstellung
hätte
Anhörungsrüge
Erfolg
.
Vorlage
Sache
Bundesgerichtshof
Gerichtshof
Europäischen
Union
Art
.
Europäischen
Gerichtshof
Menschenrechte
kommt
Betracht
.
Beklagte
kann
Bescheidung
weiterer
Eingaben
Sache
mehr
rechnen
.
Liebert
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
30.06.2015