You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

144 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
ZA
4
.
April
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
April
Vizepräsidenten
Richter
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Antragstellers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
"
Ausnahmebeschwerde
Nichtzulassungsbeschwerde
"
Beschluss
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
8
.
März
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Prozesskostenhilfe
kann
nur
gewährt
werden
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hinreichende
Aussicht
Erfolg
hat
§
.
Antragsteller
beabsichtigte
Rechtsmittel
hat
jedoch
Erfolgsaussicht
.
einzige
Betracht
ziehende
Rechtsbehelf
Entscheidungen
vorliegenden
Art
ist
Rechtsbeschwerde
.
ist
nur
statthaft
Gesetz
ausdrücklich
bestimmt
ist
Beschwerdegericht
angefochtenen
Beschluss
zugelassen
hat
§
Abs.
.
Voraussetzungen
liegen
hier
.
Rechtsbeschwerdeverfahren
kann
auch
geltend
gemacht
werden
Beschwerdegericht
hätte
Rechtsbeschwerde
zulassen
müssen
vgl.
:
Beschluss
8
November
ZB
.
Auch
außerordentliche
Beschwerde
"
greifbarer
Gesetzeswidrigkeit
"
Verletzung
Verfahrensgrundrechten
wäre
Rechtsmittel
statthaft
.
Neuregelung
Beschwerderechts
Zivilprozessreformgesetz
kann
Bundesgerichtshof
Beschlüsse
Beschwerdegerichte
ausschließlich
Fällen
§
Abs.
angerufen
werden
Beschluss
7
.
März
IX
ZB
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung