You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

128 lines
1.1 KiB

Abschrift
BESCHLUSS
ZA
5
.
Mai
Prozesskostenhilfeverfahren
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
.
Mai
Vizepräsidenten
Richter
Tombrink
beschlossen
:
Antrag
Antragstellers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Rechtsbeschwerde
Beschluss
25
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
2
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Prozesskostenhilfe
kann
nur
gewährt
werden
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hinreichende
Aussicht
Erfolg
bietet
§
Satz
.
Rechtsbeschwerde
hat
jedoch
Erfolgsaussicht
.
Rechtsmittel
ist
nur
statthaft
Gesetz
ausdrücklich
bestimmt
ist
Beschwerdegericht
angefochtenen
Beschluss
zugelassen
hat
§
Abs.
Satz
.
Voraussetzungen
liegen
hier
.
Rechtsmittel
kann
auch
geltend
gemacht
werden
vorinstanzliche
Gericht
hätte
Rechtsbeschwerde
zulassen
müssen
etwa
Beschluss
8
November
ZB
.
Mithin
ist
Rechtsmittel
angefochtene
Entscheidung
Oberlandesgerichts
Gesetzes
eröffnet
.
Antragsteller
wird
vorsorglich
hingewiesen
Bescheidung
weiterer
gleichartiger
Eingaben
Sache
rechnen
kann
.
Tombrink
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung