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5.9 KiB

NAMEN
Verkündet
:
2
November
Freitag
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
GG
Art
.
;
§
A
;
§
Überläßt
Straßenverkehrsamt
Rahmen
Erteilung
Betriebserlaubnis
§
Rückgabe
Kraftfahrzeugbriefs
so
haftet
weisungswidriger
Aushändigung
Briefs
Nichtberechtigten
Träger
Zulassungsstelle
Bundesland
Kraftfahrzeugsachverständigen
amtliche
Anerkennung
erteilt
hat
.
Urteil
2
November
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
2
November
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dörr
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
11
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
18
.
Juni
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Nachteil
Beklagten
erkannt
worden
ist
.
Berufung
Klägerin
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
26
.
Februar
wird
vollem
Umfang
zurückgewiesen
.
Klägerin
hat
auch
Kosten
Rechtsmittelzüge
tragen
.
Tatbestand
Klägerin
war
Eigentümerin
älteren
Pkw
Oktober
Kaufpreis
DM
Eigentumsvorbehalt
verkauft
Käufer
übergeben
hatte
.
Anzahlung
standen
Kaufpreis
noch
DM
.
12
.
Januar
beantragte
Klägerin
Fahrzeug
längere
Zeit
stillgelegen
hatte
Zulassungsstelle
beklagten
Kreises
neue
Betriebserlaubnis
gemäß
§
StVZO
.
Rücksicht
Sicherungsinteresse
verlangte
zugleich
neu
auszustellenden
Kraftfahrzeugbrief
Technischen
Überwachungsverein
nur
treuhänderisch
übersenden
Verpflichtung
Klägerin
zurückzuschicken
.
Dementsprechend
bat
Straßenverkehrsamt
Beklagten
B.
Anschreiben
16
.
Januar
neuen
Brief
Anfertigung
Gutachtens
§
übersandte
Abnahme
Kraftfahrzeugbrief
Halter
auszuhändigen
;
Anlage
war
Halterin
Klägerin
bezeichnet
.
übergab
Mitarbeiter
B.
Fahrzeugbrief
Angestellten
Käufers
Fahrzeug
vorgeführt
hatte
.
Käufer
veräußerte
alsbald
Wagen
Übergabe
Fahrzeugbriefs
.
Restkaufpreis
DM
erwirkte
Klägerin
Käufer
Scheckvorbehaltsurteil
Zwangsvollstreckung
blieb
jedoch
ergebnislos
.
vorliegenden
Klage
nimmt
Klägerin
Einschluß
Vollstreckungskosten
Kreis
ersatz
Höhe
DM
Anspruch
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
Berufungsgericht
hat
Hauptsache
stattgegeben
.
Revision
erstrebt
beklagte
Kreis
Wiederherstellung
erstinstanzlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
Revision
ist
begründet
.
Beklagten
steht
Klägerin
geltend
gemachte
Amtshaftungsanspruch
§
Art
.
GG
.
Berufungsgericht
verneint
Ergebnis
zwar
Amtspflichtverletzungen
Kreisangestellten
Übergabe
Kraftfahrzeugbriefs
lastet
Kreis
aber
Verstoß
Mitarbeiter
Technischen
Überwachungsvereins
§
Abs.
normierten
Pflichten
Behandlung
Fahrzeugbriefs
.
habe
beklagte
Kreis
einzustehen
.
Rückgabe
Fahrzeugbriefs
Übergeber
Satz
StVZO
sei
Zulassungsstelle
obliegende
amtliche
Aufgabe
Erfüllung
zwar
auch
andere
Kräfte
heranziehen
könne
aber
gleichwohl
eigene
Verpflichtung
Kreisverwaltung
bleibe
.
übertragenen
Aufgabenkreis
habe
Streitfall
Zulassungsstelle
Mitarbeiter
B.
Wege
Auftrags
Verwaltungshelfer
gen
.
Hingegen
habe
ausreichender
Zusammenhang
eigener
hoheitlicher
Sachverständigentätigkeit
Amtshaftung
Landes
bestanden
.
II
.
Ausführungen
halten
Angriffen
Revision
entscheidenden
Punkt
stand
.
1
.
Zuzustimmen
ist
Berufungsgericht
schen
Überwachungsverein
Schreiben
16
.
Januar
gerichtete
Ersuchen
Zulassungsstelle
Kraftfahrzeugbrief
erfolgter
Abnahme
unmittelbar
Halter
auszuhändigen
amtspflichtwidrig
war
.
Gemäß
Abs.
Satz
StVZO
war
Zulassungsstelle
zwar
grundsätzlich
selbst
verpflichtet
neu
ausgestellten
Fahrzeugbrief
Klägerin
übergeben
.
schließt
indessen
hier
geübten
Verfahren
erforderliche
Bescheinigung
amtlich
anerkannten
Sachverständigen
letzter
Stelle
stand
zugleich
Rückgabe
Briefs
§
Abs.
Satz
Berechtigten
überlassen
.
war
lediglich
sicherzustellen
Sachverständige
Empfangsberechtigten
kannte
.
Jedoch
war
Punkt
B.
übersandte
Schreiben
Straßenverkehrsamts
eindeutig
Klägerin
auch
selbst
Verbindung
gesetzt
Berechtigung
Brief
hingewiesen
hatte
.
2
.
Pflichtwidrig
war
Umständen
ausschließlich
spätere
unberechtigte
Aushändigung
Kraftfahrzeugbriefs
Käufer
Mitarbeiter
..
Pflichtverletzung
hat
indessen
Beklagte
einzustehen
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
übt
amtlich
anerkannte
Sachverständige
Kraftfahrzeugverkehr
Straßenverkehrszulassungsordnung
übertragenen
Tätigkeiten
hoheitliche
Befugnisse
.
Amtspflichtverletzungen
hierbei
begeht
haftet
Technische
Überwachungsverein
Arbeitgeber
Bundesland
amtliche
Anerkennung
Sachverständiger
erteilt
hat
.
;
.
;
Senatsurteil
11
.
Januar
.
hoheitliche
Tätigkeit
Rahmen
Erteilung
Betriebserlaubnis
§
StVZO
haben
Sachverständigen
hier
ausgeübt
.
war
Aushändigung
Fahrzeugbriefs
Vervollständigung
erreichten
Abschluß
Verwaltungsverfahrens
engste
verbunden
.
bereits
gerechtfertigt
erschiene
bloßen
"
"
Sachverständigentätigkeit
begreifen
mag
dahinstehen
.
Jedenfalls
wäre
Berufungsgericht
"
Auftrag
"
qualifizierte
Ersuchen
Zulassungsstelle
B.
eigenverantwortlichen
hoheitlichen
Tätigkeit
Kraftfahrzeugsachverständigen
verwaltungsrechtliches
Mandat
Beauftragten
Handeln
fremden
Namen
voraussetzte
vgl.
Schenke
;
begrifflich
etwas
weiter
Triepel
Delegation
Mandat
öffentlichen
Recht
S.
noch
Inanspruchnahme
Sachverständigen
Mitarbeiter
bloße
unselbständige
Verwaltungshelfer
vgl.
Berufungsgericht
meint
;
Ersuchen
wäre
vielmehr
Bitte
Amtshilfe
anzusehen
.
Heranziehung
freiberuflich
tätigen
Prüfingenieurs
Prüfung
Statik
Bauvorhabens
Baugenehmigungsbehörde
Berufungsgericht
verweist
ist
vorliegende
Fall
schon
vergleichbar
Prüfingenieur
anders
Kraftfahrzeugsachverständigen
hoheitliche
Aufgaben
gesetzlich
festgelegt
sind
erst
jeweils
erteilten
Prüfungsauftrag
öffentliche
Verwaltung
einbezogen
wird
f.
;
f.
Verantwortung
Verhältnis
Dritten
insgesamt
Baugenehmigungsbehörde
verbleibt
.
denkbaren
Alternativen
Annex
Amtshilfe
würde
Amtspflichtverletzungen
aber
ersuchende
Behörde
pflichtwidrig
tätigen
Amtsträger
allgemein
eintrittspflichtige
Körperschaft
haften
vgl.
Amtshilfe
Senatsurteil
25
.
April
ZR
§
Nr.
;
BGB-RGRK/Kreft
12
.
Aufl
.
.
56
;
Soergel/Vinke
12
.
Aufl
.
.
hier
also
Land
.
Recht
hat
Landgericht
Klage
abgewiesen
.
Kapsa