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103 lines
767 B

BESCHLUSS
17
.
August
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
17
.
August
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Röhricht
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
weiteren
"
Gegenvorstellungen
Beklagten
23
.
Juni
Senatsbeschlüsse
26
.
April
8
.
Juni
werden
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Senatsbeschluß
8
.
Juni
Revision
Beklagten
Versäumung
Revisionsbegründungsfrist
unzulässig
verworfen
worden
ist
kann
Gegenvorstellungen
mehr
abgeändert
werden
.
Wiedereinsetzungsgründe
Sinne
§
§
.
sind
dargetan
noch
sonst
ersichtlich
.
Insbesondere
hat
auch
Prozeßkostenhilfegesuch
Beklagten
zurückweisenden
Senatsbeschluß
26
.
April
Bewenden
auch
weiteren
Gegenvorstellungen
Beklagten
Beschluß
Veranlassung
abweichenden
Beurteilung
geben
vgl.
schon
Sen
.
.
9
.
Mai
.
Röhricht
Henze